Zweite Runde im Prozess um Fortpflanzungsmediziner

18.07.2017, 15:42 Uhr
· Online seit 18.07.2017, 11:51 Uhr
Am Landesgericht Feldkirch ging der Prozess rund um die Kindesverwechslung der 26-jährigen Thurgauerin Kristina V. heute Dienstag in die zweite Runde. Es wurden zahlreiche Zeugen vernommen.
René Rödiger
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Der Leiter der Fortpflanzungsklinik, Herbert Zech, kam allerdings nicht, was das Gericht als «unhöflich» empfand. Geladen war auch der damalige Leiter der Frauenabteilung der Klinik Münsterlingen in der Schweiz, wo Kristinas Mutter entbunden hat.  Der einvernommene Frauenarzt Hermann Brühwiler erzählte, dass aus seiner Sicht eine Verwechslung nach der Geburt ausgeschlossen werden könne.

Keine Verwechslung im Spital

Der Schweizer Arzt recherchierte im Geburtenbuch der Schweizer Klinik, dass zwölf Stunden vor und zehn Stunden nach Kristinas Geburt andere Geburten stattfanden. Dass die Blutgruppen von Mutter und Tochter auf seltsame Weise nicht so recht zusammen passten, erklärte er sich damit, dass eine eindeutige Bestimmung bei Neugeborenen damals aus mehreren Gründen nicht so einfach war.

Fehler unterlaufen

Das Verfahren rund um die Kindesverwechslung dauerte zweieinhalb Stunden. Einvernommen wurde auch der Geschäftsführer des Zech Ambulatoriums. Er gab Auskunft, was er über Patientendaten und Unterlagen weiss. Auch Kristina, die Studentin, die endlich wissen will, wer ihre leiblichen Eltern sind, wurde einvernommen. Sie bestätigte nochmals, dass Herbert Zech einst eingeräumt habe, ihm sei ein Fehler unterlaufen. In dieser Richtung gingen auch die Zeugenaussage ihrer damaligen Anwältin.

Allerdings wäre es möglich, dass Zech versuchte, den Ablauf gedanklich durchzuspielen, wie es theoretisch passieren hätte können und dass es sich damals nicht wirklich um ein Schuldeingeständnis handelte.

Wann der Prozess weiter geht, ist offen, einen Termin gibt es noch nicht. Ob der Leiter des Fortpflanzungsinstituts nächstes Mal erscheint, ist offen. «Ich werde ihm ausrichten, dass das Gericht ihn befragen will», hielt sich der Beklagtenvertreter Michael Konzett knapp.

Christiane Eckert

veröffentlicht: 18. Juli 2017 11:51
aktualisiert: 18. Juli 2017 15:42

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