Zweite Strafanzeige gegen Thurgauer Kantonstierarzt
Wie das «St.Galler Tagblatt» berichtet, gehe aus der Anzeige hervor, dass die langjährige Deeskalationspolitik des Veterinäramts durch den Kantonstierarzt unter Regierungsrat Schönholzer der Grund für die Anzeige sei. In der Strafanzeige heisst es: «Die mutmasslichen Straftaten von Herrn K. waren zu weiten Teilen nur möglich, weil der zuständige Kantonstierarzt und Chef des Veterinäramtes des Kantons Thurgau, Herr Paul Witzig, offenbar in Absprache mit seinem Vorgesetzten, Regierungsrat Walter Schönholzer, seit Jahren eine Strategie der ‹Deeskalation› verfolgte.»
Der Tierschutzverband betont, dass die Sicherheit der Beamten bei Kontrollen auf den Bauernhöfen natürlich jederzeit zu gewährleisten sei. «Ein Verzicht auf ordnungsgemässe Kontrollen aus Angst stellt dahingegen eine Unterlassung einer gesetzlichen Rechtspflicht dar.»
In den Augen des Thurgauischen Tierschutzverbands hat das Veterinäramt «zu lange nicht und zu lange zu träge gehandelt respektive nicht gehandelt und durch die Unterlassungen Tierquälerei und somit strafbare Zustände ermöglicht, ja sogar gefördert.»