14 Jahre Freiheitsstrafe nach Türsteher-Tötung

17.11.2017, 17:13 Uhr
· Online seit 17.11.2017, 17:05 Uhr
Ein 34-jähriger Somalier ist von einem Berner Gericht zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt worden. Der Mann tötete vor einem Jahr in Bern den Türsteher eines Nachtclubs.
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Das Regionalgericht Bern-Mittelland sah es als erwiesen an, dass der grossgewachsene und kräftige Angeklagte nach einer verbalen Auseinandersetzung plötzlich auf den Türsteher losging. Er versetzte dem 32-jährigen Schweizer auf der Strasse vor dem Club mit einer kleinen Schere sieben teilweise tiefe Stiche in Kopf, Nacken und Brust.

Der Türsteher des Clubs «Dead End» starb drei Tage später im Spital an Hirnverletzungen. Einer der Stiche war durch die Schädeldecke gedrungen.

Der Somalier wurde wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt, aber auch wegen Brandstiftung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und wegen weiterer Delikte. Überhaupt habe sich der Mann seit seiner Ankunft in der Schweiz «um die hiesige Rechtsordnung foutiert», sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilsverkündigung vom Freitag.

Der Gerichtspräsident listete eine ganze Anzahl von Verurteilungen auf. Er gab auch bekannt, dass der Mann im Juni dieses Jahres von einem Thuner Gericht unter anderem wegen Vergewaltigung zu einer 34-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Dieses Urteil ist angefochten worden und somit nicht rechtskräftig. Es gilt also die Unschuldsvermutung.

Der Mann kam 2008 als Asylbewerber in die Schweiz. Obwohl sein Asylgesuch abgelehnt wurde, konnte er bleiben, da die die Behörden die Ausschaffung nach Somalia als nicht zumutbar erachteten. 2014 erhielt er eine schriftliche Verwarnung vom damaligen Bundesamt (heute Staatssekretariat) für Migration wegen seiner andauernden Delinquenz.

Wenn das so weitergehe, verliere er sein Aufenthaltsrecht in der Schweiz, gaben ihm die Bundesbehörden laut dem Berner Gerichtspräsidenten bekannt.

Vor dem Berner Gericht gab der Somalier zwar zu, dass der Türsteher durch seine Schere ums Leben kam. Er stellte dessen Tod aber als Unfall dar. Dieser Darstellung standen aber die Erkenntnisse der Rechtsmedizin sowie die Aussage eines Zeugen entgegen.

Der Zeuge sagte, er habe gesehen, wie der Somalier von oben herab auf das Opfer eingeschlagen habe, wie wenn man etwas in der Hand hält. Die Rechtsmediziner sagten, so schwere Verletzungen könnten nicht von einem Unfallgeschehen stammen.

Die Staatsanwältin hatte am Prozess eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und sieben Monaten beantragt, der Verteidiger eine solche von sieben Jahren. Er plädierte auf eventualvorsätzliche Tötung.

Das Gericht fand aber, wer so heftig mit einer Schere auf den Kontrahenten einschlage, nehme den Tod des Gegners - im Sinn einer eventualvorsätzlichen Tötung - nicht nur in Kauf, sondern wolle den Kontrahenten töten. Das Gericht sprach auch einen 14-jährigen Landesverweis aus.

veröffentlicht: 17. November 2017 17:05
aktualisiert: 17. November 2017 17:13
Quelle: SDA

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