15-Jähriger wegen Mordes angeklagt

08.08.2018, 13:29 Uhr
· Online seit 08.08.2018, 13:24 Uhr
Im September letzten Jahres erschütterte ein Familiendrama Vorarlberg. Ein 15-jähriger Bub stach mit einem Messer auf seine Eltern ein. Der Vater starb später im Spital. Jetzt steht der Teenager vor Gericht.
Sandro Zulian
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Am Sonntag, 24. September 2017, kam es in Götzis zur Bluttat. Gegen Mitternacht ging der damals 14-jährige Jugendliche mit einem Messer auf seinen Vater los, der im Wohnzimmer schlief. Der Bub stach seinem 51-jährigen Vater mehrmals mit dem Messer in den Bauch. Als die Mutter versuchte, ihren Sohn wegzuziehen, stach er ihr mehrmals in den Rücken. Der 14-jährige Österreicher verletzte seine Eltern durch die Messerstiche schwer, wie die Landespolizei Vorarlberg berichtete.

Das Interview mit dem Chefinspektor Norbert Schwendiger nach der Tat:

(Video: vol.at)

Nach der Tat stach sich der Teenager mehrmals selber in den Hals. Das Landeskriminalamt vermutet, dass er sich umbringen wollte. Seine Verletzungen waren aber nur leicht.

Nachbarn alarmieren Polizei

Die Nachbarn, die den Lärm gehört hatten, verständigten die Polizei. Die schwer verletzten Eltern und ihr Sohn wurden ins Spital gebracht. Der Vater erlag noch in der Nacht im Landeskrankenhaus Feldkirch seinen schweren Verletzungen. Die Mutter war zwar schwer, allerdings nicht lebensgefährlich verletzt.

Warum hat er es getan?

Einige Stunden nach der Tat tappte die Polizei noch immer im Dunkeln. Warum der minderjährige Jugendliche seine Mutter schwer verletzt und seinen Vater getötet hatte, war unklar. Der Messerattacke war kein Streit vorausgegangen, der Abend sei völlig ruhig verlaufen, sagte ein Polizist. Auch fiel der Bub vor dem Angriff auf seine Eltern nie kriminell auf und war unbescholten. Die Polizei zog auch eine psychische Erkrankung des Jugendlichen in Betracht.

Anklage wegen Mord und Mordversuch

Rechtskräftig ist die Anklageschrift zwar noch nicht, ein «reiner» Antrag auf Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik wurde allerdings nicht eingebracht. Das legt nahe, dass der heute 15-Jährige allenfalls zurechnungsfähig und damit schuldfähig ist. Ist jemand nicht schuldfähig, kann er nur eingewiesen, jedoch nie verurteilt werden, schreibt «VOL.at». Ist ein Täter schuldfähig, kann er ganz normal verurteilt werden, auch wenn er erst 15 Jahre alt ist. Zuständig ist dabei das Schwurgericht. Wann der Prozess stattfinden wird, ist noch nicht klar. Zunächst muss die Anklageschrift rechtskräftig werden.

veröffentlicht: 8. August 2018 13:24
aktualisiert: 8. August 2018 13:29
Quelle: saz

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