Weg abgeschnitten - 18 Monate Gefängnis

19.09.2018, 12:52 Uhr
· Online seit 19.09.2018, 12:00 Uhr
Ein Autofahrer ist zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er 2015 auf der Autobahn A6 einem anderen Auto den Weg abgeschnitten hatte. Das Bundesgericht hat das Urteil des Berner Obergerichts bestätigt.
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Weder von den vier Fahrausweisentzügen seit 2008 noch von den bedingten Geldstrafen habe sich der Verurteilte beeindrucken lassen. Und noch innerhalb des ersten Jahres seit dem letzten Urteil habe er erneut delinquiert.

Eine positive Prognose, dass der Mann nicht wieder straffällig würde, liesse sich nicht machen. Aus diesem Grund könne die Strafe nicht bedingt ausgesprochen werden. Dieses Fazit des Berner Obergerichts stützt das Bundesgericht in einem am Mittwoch publizierten Urteil.

Zusätzlich zu den 18 Monaten Gefängnis ist der unverbesserliche Lenker zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 170 Franken, insgesamt 20'400 Franken, und zu einer Busse von 800 Franken verurteilt worden.

Der Verurteilte bestritt bis vor Bundesgericht, an jenem Oktoberabend im Jahr 2015 sein Firmenauto gelenkt zu haben. Den Namen des mutmasslichen Dritten wollte er aber nicht nennen.

Das Berner Obergericht stellte fest, dass der Mann auf dem Autobahnabschnitt zwischen Kiesen und Bern-Wankdorf einem anderen Auto mit gut 80 km/h und bei erheblichem Verkehrsaufkommen vier Mal zu nah aufgefahren war.

Nachdem der Verurteilte den anderen Wagen überholt hatte, bremste er bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h ohne ersichtlichen Grund abrupt ab, so dass der Ausgebremste auf die Nebenspur ausweichen musste. Andernfalls wäre es zu einem Auffahrunfall gekommen.

Auf der Abzweigung Bern-Wankdorf kam es schliesslich zu einer Kollision zwischen dem Verurteilten und dem Ausgebremsten. Der verurteilte Lenker zog sein Auto unvermittelt nach rechts auf die Fahrspur des zuvor ausgebremsten Autos.

Dabei kam es zu einer Kollision, nach welcher der Abgedrängte über zwei Fahrspuren hinaus getrieben wurde. Das Auto knallte in die Leitplanke und kam schliesslich zum stehen. Der fehlbare Lenker setzte seine Fahrt hingegen fort.

Das Bundesgericht hält in seinen Erwägungen fest, dass die Vorinstanz den Ablauf der Ereignisse auf der Basis der Zeugenaussagen korrekt festgestellt habe. Die Lausanner Richter bestätigen die Verurteilung wegen qualifiziert grober Verkehrsregelverletzung, mehrfacher grober Verkehrsregelverletzung sowie weiterer Delikte.

(Urteil 6B_486/2018 vom 05.09.2018)

veröffentlicht: 19. September 2018 12:00
aktualisiert: 19. September 2018 12:52
Quelle: SDA

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