Staatsanwaltschaft klagt Winterthurer Imam an

11.08.2017, 10:09 Uhr
· Online seit 11.08.2017, 09:58 Uhr
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den äthiopischen Imam erhoben, der in einer Predigt in der Winterthurer An'Nur-Moschee öffentlich zur Tötung von Muslimen aufgerufen hatte. Sie beantragt eine bedingte Strafe.
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Die Staatsanwaltschaft verlangt, dass der Mann mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 1,5 Jahren bestraft wird. Er soll zudem für 15 Jahre des Landes verwiesen werden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Imam vor, in seiner Predigt vom 21. Oktober 2016 öffentlich zu Verbrechen und Gewalttätigkeiten aufgerufen zu haben.

Gemäss einer Mitteilung der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft vom Freitag hatte der Äthiopier gefordert, dass Muslime, die nicht in der Gemeinschaft beten, verstossen werden. Und sollten sie sich danach weiterhin weigern, sollen sie in ihren Häusern verbrannt und getötet werden.

Der Mann, der seit einer Razzia in der inzwischen geschlossenen Winterthurer An'Nur-Moschee im November 2016 in Untersuchungshaft sitzt, soll sich zudem über Facebook brutale Darstellungen von Tötungen beschafft haben und diese Drittpersonen zur Verfügung gestellt haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Äthiopier schliesslich auch noch vor, während vier Wochen als Imam gearbeitet zu haben, ohne über die erforderlichen Bewilligungen zu verfügen und damit gegen die Ausländergesetzgebung verstossen zu haben.

Bei der Razzia waren drei weitere Personen aus dem Umfeld der An'Nur-Moschee verhaftet worden. Zwei der Verfahren sind mit Datum vom 18. Juli 2017 eingestellt worden. Das dritte steht gemäss der Mitteilung kurz vor dem Abschluss.

veröffentlicht: 11. August 2017 09:58
aktualisiert: 11. August 2017 10:09
Quelle: SDA

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