51 Parkplätze dürfen weichen

02.05.2018, 15:57 Uhr
· Online seit 02.05.2018, 12:26 Uhr
Laut einem Gerichtsentscheid darf die Stadt St.Gallen die 51 Parkplätze auf dem Marktplatz, dem Blumenmarkt sowie in der Engel- und Metzgergasse aufheben - ohne Ersatzlösung.
Laurien Gschwend
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Das Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen hat sieben Beschwerden gegen die Verkehrsanordnung aus dem Jahr 2014 abgewiesen, schreibt tagblatt.ch am Mittwoch. Insgesamt 30 Rekurse hatte es gegen die Aufhebung der 51 Parkplätze gegeben; sieben Einsprecher zogen den Entscheid vor das Verwaltungsgericht weiter.

Die Aufhebung der Parkplätze sei verhältnismässig, findet das Gericht. In einer Gehdistanz von 200 bis 500 Metern gebe es genügend andere Parkplätze im Aussenbereich sowie in Tiefgaragen. Geschäfte in der Innenstadt dürften durch die Aufhebung der Parkplätze Kunden verlieren, befürchteten die Einsprecher. Laut dem Verwaltungsgericht benötigen die Beschwerdeführer in ihrer Branche aber nicht unbedingt nahe gelegene Parkplätze. Wie tagblatt.ch schreibt, ist von Bäckereien, Schuh-, Kleider- und Schmuckgeschäften, Restaurants, Drogerien, Arztpraxen, Banken und Anwaltskanzleien die Rede.

Vor rund fünf Jahren wurde in St.Gallen ein Parkplatzkonsens ausgehandelt. Dieser hatte zum Zweck, dass Parkplätze erst weichen dürfen, wenn es einen Ersatz für sie gibt. Weitere Informationen zum Thema erhältst du hier.

Der Marktplatz in St.Gallen soll umgebaut werden. Beide bisherigen Vorlagen hat die Bevölkerung abgeschmettert. Ein partizipatives Verfahren soll bei einem erneuten Versuch helfen.

veröffentlicht: 2. Mai 2018 12:26
aktualisiert: 2. Mai 2018 15:57
Quelle: red.

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