Der Audi RS3 wurde bei der Rheinstrasse in Sevelen Ende August aus dem Verkehr zur Kontrolle gezogen. Die Kantonspolizei St.Gallen stellte nach einer technischen Überprüfung des Fahrzeuges fest, dass der Fahrer beim Auto mehrere technische Änderung gemacht hatte. Nicht eingetragene typfremde Felgen und einen typenfremden Ladeluftkühler zählt man dazu.
Einen Tag später führten die Spezialisten der Verkehrspolizei eine Leistungsmessung durch. Es stellte sich heraus, dass das Fahrzeug über eine geänderte Motorensoftware verfügte. Diese kann in zwei verschiedene Leistungsstufen schalten.
In der niedrigeren Stufe wird eine Leistung von 308.7 kW (419.7 PS) und in der zweiten Stufe eine Motorenleistung von 327.9 kW (445.8 PS) erreicht. Gemäss Fahrzeugausweis liegt die Leistung bei 294 kw (399.7 PS). Dies entspricht einer Leistungssteigerung von 11,5 Prozent. Beim Drehmoment wurde von 480 Nm auf 624 Nm erhöht. Die Steigerung beträgt hier 30 Prozent.
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Das stillgelegte Auto darf erst mit entsprechenden Nachweisen und einer Kontrolle durch das Strassenverkehrsamt wieder in den Verkehr gesetzt werden. Der 40-jährige Fahrzeughalter wird bei der Staatsanwaltschaft im Kanton St.Gallen zur Anzeige gebracht.
Zweites Fahrzeug in Goldach
Kurze Zeit später patrouillierte die Kantonspolizei St.Gallen an der St.Gallerstrasse in Goldach. Auch der zur Kontrolle angehaltene Audi A3 zeigte nach der Überprüfung des Fahrzeugs mehrere Änderungen zur Leistungssteigerung auf.
Darunter fallen nicht eingetragene typenfremde Felgen und einen typenfremden Sportluftfilter und manipulierte Mittel- und Endschalldämpfer. Wie beim ersten Fahrzeug gibt es eine geänderte Motorensoftware sowie einen typenfremden Heckspoiler. Das Auto wurde von der Kantonspolizei St.Gallen sichergestellt.
Am Leistungsprüfstand der Kantonspolizei St.Gallen führten Spezialisten auch hier eine Leistungsmessung durch. Die Motorenleistung liegt bei 137.6 kW (187 PS) welche gegenüber des Fahrzeugausweises bei 132 kW (179 PS) liegen sollte. Dies entspricht einer Leistungssteigerung von 4,2 Prozent. Das Drehmoment wurde von 250 Nm gemäss Fahrzeugausweis auf 312 Nm erhöht, was einer Steigerung von 24,8 Prozent entspricht.
Auch der 19-jährige Fahrzeughalter wurde bei der Staatsanwaltschaft des Kanton St.Gallen zur Anzeige gebracht und der Audi A3 wurde stillgelegt und darf erst nach entsprechenden Nachweisen und erneuter Prüfung wieder in den Verkehr gelassen werden.
Regel bei Leistungssteigerung
Wenn die Leistungssteigerung bei mehr als 20 Prozent liegt, wäre ein Nachweis des Fahrzeugherstellers oder eine Einzelabnahme erforderlich. Diese soll die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs bestätigen.
Quelle: TVO
(Kapo SG/mad)