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Das musst du über die Umstellung auf QR-Rechnungen wissen

28.09.2022, 14:01 Uhr
· Online seit 27.09.2022, 17:38 Uhr
Ab dem 1. Oktober sind Zahlungen nur noch mit QR-Rechnung möglich. Rote und orange Einzahlungsscheine (ES/ESR) können künftig nicht mehr benutzt werden. Wir geben dir die letzten Tipps für eine saubere Umstellung.
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Deshalb wird auf QR-Einzahlungsscheine umgestellt

Die QR-Rechnung ist Teil des Aktionsplans «Strategie Digitale Schweiz» des Bundesamts für Kommunikation. Langfristig soll der Schweizer Zahlungsverkehr digitalisiert werden. Mit der QR-Rechnung soll das digitale Zahlen einfacher, schneller und effizienter werden.

Fertig mit roten und orangen Einzahlungsscheinen

Ab dem 1. Oktober 2022 sind Zahlungen mit roten/orangen Einzahlungsscheinen nicht mehr möglich, da sie nicht mehr verarbeitet werden können. Dies gilt auch, wenn der Rechnungssteller noch einen «alten» Einzahlungsschein verschickt. In diesem Fall solltest du dich immer an den Rechnungssteller wenden.

Anpassung der Daueraufträge nötig

Die Veränderung des Einzahlungsscheins kann auf bestehende und schon eingerichtete Daueraufträge einen Einfluss haben. So prüfst du, ob ein Dauerauftrag angepasst werden muss:

Zahlung am Postschalter immer noch möglich

Weiterhin können Rechnungen am Postschalter bezahlt werden. Einfach nur noch QR-Rechnungen und nicht mehr die roten und orangen Einzahlungsscheine.

Rechnung muss nicht zwingend gescannt werden

Die Rechnungen können weiterhin auf gleichem Weg manuell bezahlt werden wie bisher. Der QR-Code muss also nicht zwingend gescannt werden.

veröffentlicht: 27. September 2022 17:38
aktualisiert: 28. September 2022 14:01
Quelle: ArgoviaToday

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