Koma-Patient wird erneut behandelt

21.05.2019, 06:26 Uhr
· Online seit 20.05.2019, 23:17 Uhr
Überraschende Wendung im Fall Vincent Lambert: Ein französisches Berufungsgericht hat die Wiederaufnahme der lebenserhaltenden Massnahmen von Frankreichs bekanntestem Wachkoma-Patienten angeordnet.
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Das Pariser Berufungsgericht wies die Behörden an, «alle Massnahmen» zu ergreifen, um Lambert am Leben zu halten. In seiner Entscheidung, die der Nachrichtenagentur AFP vorlag, verwies das Gericht auf entsprechende Forderungen des Uno-Ausschusses zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Ernährung und Flüssigkeitszufuhr müssten nun aufrecht erhalten werden, berichtete der Sender Franceinfo.

Lamberts Eltern hatten den Ausschuss eingeschaltet. Der Ausschuss hatte Frankreich aufgefordert, die Entscheidung zu vertagen, bis das Gremium eine Stellungnahme zu dem Fall erarbeitet hat. Frankreich hatte dies abgelehnt und erklärt, die Forderung des Ausschusses sei rechtlich nicht bindend.

«Das ist ein grosser Sieg des Rechts», sagte der Anwalt der Eltern, Jean Paillot, zur Entscheidung des Berufungsgerichts. Das sehen in der Familie des Patienten aber nicht alle so. Der Neffe von Lambert etwa sprach laut AFP von «Sadismus pur».

Zuvor hatten die Ärzte der Uniklinik in Reims am Montag die Ernährung des 42-Jährigen über Schläuche beendet. Dies geschah gegen den erbitterten Widerstand der Eltern, die für das Leben ihres Sohnes durch alle Instanzen gegangen waren - allerdings erfolglos.

Der Chef der Palliativmedizin in Reims, Vincent Sanchez, hatte zuvor die Familie per Email über das Ende der künstlichen Ernährung für ihren Sohn informiert, der seit einem Motorradunfall vor gut zehn Jahren in einer Art Wachkoma liegt. Gleichzeitig würden Lambert «tiefgehend und kontinuierlich» Beruhigungsmittel verabreicht, schrieb er weiter. Lambert würde nach der Einstellung der lebenserhaltenden Massnahmen wohl innerhalb weniger Tage sterben.

«Das ist eine Schande, ein absoluter Skandal», sagte der Anwalt der Eltern, Jean Paillot. Lamberts Mutter und Vater hätten sich nicht einmal mit einem Kuss von ihrem Sohn verabschieden können. Als «Monster» und «Nazis» bezeichnete die Mutter Viviane Lambert die Mediziner. Sie rang vor der Klinik mit den Tränen.

Die 73-Jährige und ihr 90-jähriger Mann Pierre legten noch am Montag erneut Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ein. Das Gericht wies diese bereits nach wenigen Stunden ab mit der Begründung, es gebe keine «neuen Elemente» in dem Fall.

Das Gericht hatte in dem jahrelangen Rechtsstreit bereits zwei Mal gegen die Eltern entschieden - zuletzt Ende April. Zuvor hatte auch der Pariser Staatsrat als oberstes Verwaltungsgericht im Sinne der Ärzte geurteilt.

Vincent Lambert ist seit einem Verkehrsunfall 2008 querschnittsgelähmt und kann nicht mehr sprechen. Da er laut einem Gutachten nicht bei Bewusstsein ist und sich sein Zustand nicht verbessern dürfte, stellten die Ärzte die künstliche Ernährung zunächst ein.

Die Ärzte berufen sich auf ein Gesetz von 2016, wonach die Behandlung beendet werden kann, wenn sie «unnütz und unverhältnismässig erscheint oder nur dazu dient, das Leben künstlich zu erhalten».

Die Eltern des früheren Krankenpflegers sind überzeugte Katholiken und hatten zuletzt Präsident Emmanuel Macron um Unterstützung gebeten. Der Präsident wies den Hilferuf am Montag ab. Es stehe ihm nicht zu, die Entscheidung der Ärzte aufzuheben, erklärte er. «Sie steht im Einklang mit unseren Gesetzen.» Mit einem Marsch zum Elyséepalast versuchten Unterstützer von Lamberts Eltern Macron am Abend doch noch zum Eingreifen bewegen.

Der Fall spaltet die Familie: Lamberts Frau Rachel und sechs Brüder und Schwestern befürworten das Ende der lebenserhaltenden Massnahmen. Sie berufen sich darauf, dass er sich stets gegen eine künstliche Verlängerung seines Lebens ausgesprochen habe.

«Ihn gehen zu sehen bedeutet, ihn als Menschen zu sehen, der befreit ist», sagte Rachel Lambert am Montag. Gleichzeitig bat sie, den Angehörigen ihre Privatsphäre und Würde zu lassen.

Papst Franziskus erklärte in Rom, das Leben aller Menschen solle «vom Beginn bis zu seinem natürlichen Ende» geschützt werden. «Wir beten für alle, die mit einer schweren Krankheit leben», schrieb der Papst im Kurzbotschaftendienst Twitter. Die Pressestelle des Heiligen Stuhls stellte die Äusserung ausdrücklich in Zusammenhang mit dem Fall Lambert.

In Frankreich ist die aktive Sterbehilfe, also einem Menschen ein tödlich wirkendes Mittel zu verabreichen, verboten. Passive Sterbehilfe durch das Abschalten von Apparaten und indirekte Sterbehilfe, bei der starke Medikamente Schmerzen lindern und als Nebenwirkung das Sterben beschleunigen, sind zulässig.

veröffentlicht: 20. Mai 2019 23:17
aktualisiert: 21. Mai 2019 06:26
Quelle: SDA

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