Angeklagter ist auf der Flucht

22.05.2018, 12:28 Uhr
· Online seit 22.05.2018, 12:28 Uhr
Am Dienstag hätte vor dem Kreisgericht St.Gallen ein Prozess wegen Marihuana-Handels und weiteren Delikten stattfinden sollen. Nun ist aber ein Angeklagter flüchtig.
René Rödiger
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Schon vor der Verhandlung zeichnete sich ab, dass der Prozess nicht stattfinden kann. Einer der vier Angeklagten, ein türkischer Staatsangehöriger, war im März 2017 aus dem vorzeitigen Strafvollzug geflüchtet. Sein Aufenthaltsort ist unbekannt.

Weil es nicht möglich war, ihn schriftlich für die Gerichtsverhandlung aufzubieten, wurde die Vorladung im Amtsblatt veröffentlicht. Das Prozedere musste durchgeführt werden, damit das Kreisgericht bei einem zweiten Verhandlungstermin auch dann ein Urteil fällen kann, wenn der Beschuldigte erneut nicht erscheint.

Wie erwartet tauchte der 22-jährige Türke am Dienstagvormittag auch nach einer Karenzfrist von einer halben Stunde nicht auf. Daraufhin wurden sämtliche Parteien informiert, dass sie sich einen neuen Termin in der Agenda eintragen müssen. Der Prozess findet voraussichtlich Ende Juni statt.

In den Fall, der verhandelt werden sollte, sind mindestens neun Personen verwickelt. Zu den Hauptangeklagten zählen ein 20-jähriger Schweizer, ein 25-jähriger Iraker, ein 22-jähriger Türke und ein 22-jähriger Äthiopier. Laut Anklageschrift verkaufte der Schweizer regelmässig Marihuana an verschiedene Kunden.

Im August 2016 wurde er von den anderen drei Beschuldigten kontaktiert. Sie gaben an, bei ihm eine grössere Menge Marihuana kaufen zu wollen. Von Anfang an hätten sie aber beabsichtigt, die Ware zu stehlen, um sie selber weiterzuverkaufen, heisst es in der Anklageschrift.

Bei einem Treffen der Parteien eskalierte die Situation. Schläge wurden ausgetauscht, es waren Waffen im Spiel. Schliesslich fielen Schüsse und es gab einen Verletzten. Der genaue Hergang ist strittig.

Die Staatsanwaltschaft klagte die vier Männer wegen verschiedener Delikte an, die teilweise auch vor oder nach dem gescheiterten Deal stattfanden. Sie sollen mit Freiheitsstrafen unterschiedlicher Länge bestraft werden, die teilweise auch bedingt ausgesprochen werden könnten.

veröffentlicht: 22. Mai 2018 12:28
aktualisiert: 22. Mai 2018 12:28
Quelle: SDA

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