Klimademo: Anzeige wegen Blockade
Demonstrieren – ja, blockieren – nein: Das sind die Regeln für Kundgebungen in St.Gallen. Daran haben sich die Klimademonstranten am 24. Mai nicht gehalten. Für eine Viertelstunde wurde die Kreuzung Kornhaus - St.Leonhard-Strasse durch Personen blockiert. Ein Demozug darf den Verkehr nicht mutwillig blockieren, heisst es in den Auflagen für die Bewilligung von Demonstrationen. «Diese nicht bewilligte Aktion hat Konsequenzen», sagt Dionys Widmer, Mediensprecher der Stadtpolizei St.Gallen.
Der Organisator der damaligen Veranstaltung wurde deshalb von der Stadtpolizei angezeigt, wie Widmer gegenüber FM1Today bestätigt. Ihm droht eine Busse. In der Schweiz gilt das Gesetz, dass der Gesuchsteller einer Kundgebung die Verantwortung darüber trägt, dass die polizeilichen Auflagen von den Teilnehmern eingehalten werden.