Bund soll auf Solidarbürgschaften verzichten

02.07.2019, 16:50 Uhr
· Online seit 02.07.2019, 13:49 Uhr
Der Bund soll auf Solidarbürgschaften verzichten. Das empfiehlt die Finanzdelegation (FinDel) des Parlaments nach dem Debakel mit den Schweizer Hochseeschiffen. Dieses ist noch nicht ausgestanden.
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«Hände weg von Solidarbürgschaften»: Das sei die wichtigste Lehre daraus, sagte Ständerätin und FinDel-Mitglied Anita Fetz (SP/BS) am Dienstag vor den Medien in Bern. Die FinDel empfiehlt dem Bundesrat, das Instrument nicht mehr einzusetzen. Die bestehenden Solidarbürgschaften soll er überprüfen und nach Möglichkeit in einfache Bürgschaften umwandeln.

Solidarbürgschaften seien faktisch Blankoschecks, kritisierte Fetz. Der Bund trage das gesamte Risiko, ohne über Steuerungsmöglichkeiten zu verfügen. Solche Bürgschaften hat der Bund nicht nur für Schweizer Hochseeschiffe gewährt, sondern auch für Innovationsparks, im sozialen Wohnungsbau oder für konzessionierte Transportunternehmen.

Bei der einfachen Bürgschaft kann der Bürge erst belangt werden, wenn gegen den Hauptschuldner der Konkurs eröffnet oder die Nachlassstundung bewilligt worden ist. Bei der Solidarbürgschaft kann der Gläubiger den Bund bereits dann belangen, wenn der Hauptschuldner mit seiner Leistung in Rückstand und erfolglos gemahnt oder zahlungsunfähig ist - ohne vorgängige Pfandverwertung.

Die Solidarbürgschaften für die Schweizer Hochseeschiffe kamen den Bund teuer zu stehen: Der finanzielle Schaden beläuft sich bisher auf insgesamt 204 Millionen Franken, davon 3,6 Millionen für externe Berater. Möglich sind zusätzliche Aufwendungen für Verantwortlichkeits- oder Schadenersatzansprüche. Für die übriggebliebenen solidarverbürgten Schiffe bleibt ausserdem ein Risiko von 493 Millionen Franken.

Der Bundesrat hatte das Risiko lange als gering eingeschätzt. Dass er damit falsch lag, erfuhr er 2015. 2017 wurden die Bürgschaften gezogen und die Schiffe verkauft. Dass die Probleme der Schiffahrtsgesellschaften vorher öffentlich bekannt wurden, wirkte sich laut der FinDel negativ auf die Höhe der Kaufangebote aus. Sie empfiehlt dem Bundesrat, geeignete Massnahmen gegen Indiskretionen aus der Verwaltung zu ergreifen.

Ebenfalls negativ wirkte sich aus, dass die Schiffe angesichts der tiefen Marktpreise im Mai 2017 nicht zum besten Zeitpunkt verkauft wurden. Ein zeitlicher Aufschub sei allerdings nicht möglich gewesen, schreibt die FinDel. Die betroffenen Schifffahrtsgesellschaften SCL und SCT hätten bis zu einer Million US-Dollar im Monat verloren.

Für die Krisenbewältigung stellt die FinDel dem Bund gute Noten aus. Der damalige Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann habe richtig gehandelt, als er nach Bekanntwerden der Liquiditätsprobleme entschieden habe, eine Strategie der Verlustminimierung zu verfolgen.

Wären die Bürgschaften früher gezogen worden, wären die Kosten zulasten des Steuerzahlers höher ausgefallen. Mit der gewählten Strategie habe der Verlust für den Bundeshaushalt um 30 bis 40 Millionen reduziert werden können.

Insgesamt richtet die FinDel neun Empfehlungen an den Bundesrat. Dazu gehören die Erarbeitung einer klaren Abwicklungsstrategie vor Ausbruch einer Liquiditätskrise und die Schaffung einer Unterschriftenregelung des Bundes bei Verkaufsverträgen.

Bereits vor einem Jahr hatten die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) als parlamentarische Oberaufsicht Empfehlungen formuliert. Sie waren weniger milde. Schneider-Ammann warfen sie Passivität vor. Der Bundesrat räumte Fehler ein und ergriff Massnahmen. Die GPK sind aber mit deren Umsetzung nur teilweise zufrieden, wie sie ebenfalls am Dienstag mitteilten.

Sie kritisieren, dass der Bundesrat die Organisationsstruktur des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) und dessen Leitung nicht eingehend prüfen will. Weiter bedauern die GPK, dass der Bundesrat es abgelehnt hat, eine Art Kompetenzzentrum für Administrativuntersuchungen zu schaffen beziehungsweise eine verantwortliche Stelle zu bezeichnen.

Diese sollte das verfahrensrechtliche Wissen gewährleisten und die anordnende Stelle sowie die Untersuchungsbeauftragten beraten. Die GPK halten fest, sie erachteten diese Massnahme angesichts der Mängel bei verschiedenen Administrativuntersuchungen in den letzten Jahren nach wie vor als nötig.

Zufrieden sind die GPK damit, dass für den Fall weiterer Bürgschaftsziehungen eine Krisenorganisation eingeführt wurde. Sie begrüssen auch, dass die Protokollierung und Archivierung von Führungsgesprächen im Wirtschaftsdepartement verbessert wurden.

Die GPK schliessen ihre Arbeiten für den Moment ab. Zu Ende ist die Geschichte damit aber noch lange nicht. In rund zwei Jahren wollen sie eine Nachkontrolle durchführen. Die Bewältigung der Probleme könnten erst abschliessend bewertet werden, wenn die laufenden Abklärungen der Strafverfolgungsbehörden und des Bundesverwaltungsberichts abgeschlossen seien, schreiben sie.

veröffentlicht: 2. Juli 2019 13:49
aktualisiert: 2. Juli 2019 16:50
Quelle: SDA

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