Baby-Quäler muss fünf Jahre hinter Gitter

· Online seit 11.12.2017, 17:54 Uhr
Ein 31-Jähriger soll ein Baby gequält und schwer misshandelt haben. Nun wurde er vom Appenzell Ausserrhoder Kantonsgericht schuldig gesprochen. Verwahrt wird er jedoch nicht.
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Die Anklage warf dem heute 31-jährigen Mann eine ganze Liste von Tatbeständen vor. Unter anderem habe er versucht, den damals zwischen 12 und 14 Monate alten Sohn seiner Lebenspartnerin lebensgefährlich zu verletzen oder ihn bleibend zu schädigen. Er soll das Baby dutzende Male misshandelt haben. Unter anderem mit Schlägen, heissem Wasser, Ohrfeigen und durch heftiges Schütteln.

Erst als das Kind mit Verletzungen ins Spital gebracht wurde, fielen die Misshandlungen auf und es kam zu einer Anzeige. Weiter sei der wehrlose einjährige so stark auf den Boden geschlagen worden, dass die Beine einknickten und Hoden und Penis Quetschungen, Schürfungen und Blutergüsse erlitten. Im Fläschchen des Babys befand sich Bier – auch dafür soll der Angeklagte verantwortlich sein.

Mann gibt Ohrfeigen zu - geschüttelt habe er nicht

In der Verhandlung am Montagmorgen bestritt der 31-Jährige Mann einen Teil der Vorwürfe, einige gab er aber zu. So habe er das Kind nie geschüttelt. Die Ohrfeigen räumte er ein. Doch er habe sofort damit aufgehört, als der Junge geblutet habe. Es tue ihm leid, er sei mit der Situation überfordert gewesen, sagte er. Die Staatsanwältin schilderte den Angeklagte als schlau und taktierend. Ihm gehe es vor allem darum, «den Kopf aus der Massnahmen-Schlinge» zu ziehen. Der 31-Jährige habe Spass am Quälen gefunden und sich dafür bewusst schwache Opfer ausgesucht.

Freundin in Küche eingesperrt

Seine Freundin sperrte der mutmassliche Täter mehrere Male stundenlang in der Küche ein. Vom sozialen Umfeld grenzte er sie ab. Er drohte ihr gemäss Anklage an, sie krankenhausreif zu schlagen sowie die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zu benachrichtigen, weil sie gegenüber ihrem Sohn gewalttätig sei. Mehrmals soll der Beschuldigte tätlich geworden sein: Er soll die damals 20-Jährige geohrfeigt und einen Sack Hundefutter nach ihr geworfen haben.

Keine Verwahrung für den Täter

Das Gericht verurteilte den 31-jährigen Mann nach längerer Beratung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Eine stationäre Massnahme bekommt der Mann nicht. Dafür bestehe zu wenig Aussicht auf Therapieerfolg, dies zeigten die bisherigen Erfahrungen mit dem Angeklagten im vorgezogenen Strafvollzug. «Es ergibt keinen Sinn, so wünschbar das auch wäre», sagte der Richter bei der mündlichen Urteilsbegründung.

Auch die Möglichkeit einer Verwahrung sei länger diskutiert worden. Unter anderem habe dagegen gesprochen, dass die Rückfallgefahr nicht allgemein, sondern nur in bestimmten Konstellationen gegeben sei, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Täter konsumierte Drogen

Auch der Tierquälerei soll sich der 31-Jährige schuldig gemacht haben: Wie der Anklageschrift zu entnehmen ist, hat er einen Hund an eine Wand geschlagen. Auffällig wurde er in der Vergangenheit ausserdem, weil er Marihuana kaufte und konsumierte.

(sda/red)

 

veröffentlicht: 11. Dezember 2017 17:54
aktualisiert: 11. Dezember 2017 17:54

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