Bedingte Freiheitsstrafe nach tödlichem Unfall auf Zebrastreifen

21.03.2019, 19:40 Uhr
· Online seit 21.03.2019, 18:26 Uhr
Der Chauffeur eines Kleinlastwagens, der in Lausanne zwei junge Menschen auf einem Fussgängerstreifen zu Tode gefahren hat, muss nicht ins Gefängnis. Die Richter verurteilten ihn wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren.
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Das Polizeigericht kam in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass der fehlbare Lenker nicht vorsätzlich gehandelt hat. Es gebe keinen Zweifel daran, dass der Mann die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren habe.

Weiter sprach das Gericht den damals 65-Jährigen wegen schwerer Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz und des Fahrens ohne Haftpflichtversicherung schuldig. Der Verurteilte muss den Angehörigen zudem Zehntausende von Franken Schadenersatz und Genugtuung bezahlen.

Die Richter blieben in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil unter dem Antrag des Staatsanwalts. Dieser hatte eine Freiheitsstrafe von 30 Monate gefordert, davon sechs Monate Gefängnis, hauptsächlich wegen fahrlässiger Tötung.

Nach der Urteilsverlesung im überfüllten Gerichtssaal äusserte eine Handvoll Angehörige der Opfer ihre Empörung. Die Nebenkläger behielten sich das Recht vor, Berufung einzulegen, sagte der Anwalt der Familien der Opfer. Es scheine jedoch nicht viel Sinn zu machen, der Familie einen zweiten Prozess zuzumuten.

Der tragische Unfall im April 2017, bei dem das Leben eines jungen Paars ausgelöscht wurde, hatte die Öffentlichkeit in der Region schockiert.

Der 25-jährige Mann und die 22-jährige Frau überquerten an einem frühen Samstagabend vorschriftsgemäss einen Fussgängerstreifen in der Avenue de Rhodanie im Stadteil Vidy.

Der Kleinlastwagen erfasste die beiden, ohne abzubremsen mit einer Geschwindigkeit von 50 bis 60 Stundenkilometern. Der Lenker hatte unmittelbar vorher ein vor ihm bremsendes Auto überholt. Nach dem Aufprall kam sein Fahrzeug erst 37 Meter nach der Unfallstelle zum Stehen. Das junge Paar verstarb trotz Wiederbelebungsversuchen noch auf der Unfallstelle.

Der Mann sagte aus, dass er seinen Fuss zwischen Bremse und Gaspedal eingeklemmt habe und aus diesem Grund nicht habe abbremsen können. Laut Gericht eine glaubwürdige Hypothese, die mit den Bildern der Videoüberwachung des Unfalls übereinstimme. «Dennoch wiegt die Schuld des Angeklagten schwer», sagte Gerichtspräsidentin Katia Elkaim.

Vom Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrtauglichkeit wurde der Mann dagegen freigesprochen. Der IV-Rentner stand zum Zeitpunkt des Unfalls unter Einfluss von Medikamenten und hatte in den vergangenen Stunden drei Deziliter Wein getrunken.

Darüber hinaus hatte der Diabetiker vor dem Fahren seinen Blutzucker nicht gemessen. Seit der Amputation eines Fusses nach dem Unfall fährt der Mann nicht mehr.

veröffentlicht: 21. März 2019 18:26
aktualisiert: 21. März 2019 19:40
Quelle: SDA

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