Behördenwillkür auf der Hanfplantage?

20.09.2016, 18:14 Uhr
· Online seit 03.09.2016, 18:15 Uhr
Die Kantonspolizei St.Gallen hat auf einem Bauernhof über 600 Hanfpflanzen vernichtet. Diese waren für das Thurgauer Gesundheitsunternehmen Medropharm bestimmt. Die Firma ist vom Vorgehen der Behörden enttäuscht und überlegt sich nun, sich aus dem Kanton St.Gallen zurückzuziehen.
Christoph Fust
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Medropharm mit Sitz im thurgauischen Kradolf-Schönenberg baut Hanf an. «Unser Ziel ist es, die Heilpflanze Cannabis sativa und ihre wertvollen Bestandteile für die Lebensmittel-, Kosmetik- sowie Pharmaindustrie nutzbar zu machen», heisst es auf der Internetseite. Auch im Kanton St.Gallen werden Pflanzen für Medropharm angebaut. Doch nun muss das Unternehmen einen schweren Schlag wegstecken.

«Inkompetent und kurzsichtig»

Laut dem "St.Galler Tagblatt" haben Beamte der Kantonspolizei St.Gallen vor einigen Tagen über 600 Pflanzen vernichtet, Lampen heruntergerissen und Filter vom Dach geworfen. Und dies, obwohl der Landwirt offenbar alle Dokumente gezeigt habe, welche die Legalität der Pflanzen beweisen. Geschäftsmitinhaber Patrick Widmer ist wütend: «Hier wurde absolut inkompetent, unreflektiert, cholerisch und kurzsichtig gehandelt.»

Weiter spricht er von Behördenwillkür und überlegt sich offenbar, die Zelte im Kanton St.Gallen abzubrechen. «Wir sind drauf und dran, keine Wertschöpfungskette im Kanton St.Gallen aufzubauen und die Steuern in einem anderen Kanton zu zahlen», schreibt er in einem Mail an FM1Today.

Die Lust und Laune, hier in den kommenden Jahren Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze für Lehrlinge aufzubauen, sei schon nach kurzer Zeit vergangen. Ausserdem werde Schadenersatzklage eingereicht.

Formfehler ist Schuld

Weshalb die Polizei so gehandelt hat, erklärt Roman Dobler, Mediensprecher der St.Galler Staatsanwaltschaft: «Der Anbau von Hanf ab zehn Pflanzen ist meldepflichtig. Bei einer Verletzung der Meldepflicht kann der angepflanzte Hanf beschlagnahmt und vernichtet werden, wenn keine oder keine sofortige gesetzeskonforme Verwertung möglich ist.» Die Anlage sei sichergestellt worden, weil der Landwirt keine Anmeldung hatte.

Die Vorschrift über eine Meldepflicht war Patrick Widmer nicht bekannt. Dies erkläre aber noch nicht, weshalb die Polizisten nicht nur die Pflanzen, sondern auch die Anlage selbst beschädigt hätten. Widmer hätte sich vom Kanton etwas mehr Kulanz gewünscht. «Bei Formfehlern braucht es einen anderen Umgang und simpel gesagt etwas Anstand und Support», schreibt er in seiner Stellungnahme.

Als Beispiel fügt er den Thurgau an, wo man mit den Behörden inklusive der Polizei in einem sinnvollen Austausch sei.

veröffentlicht: 3. September 2016 18:15
aktualisiert: 20. September 2016 18:14
Quelle: red

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