Beil-Amokläufer soll 3 Jahre hinter Gitter

04.09.2018, 15:15 Uhr
· Online seit 04.09.2018, 10:51 Uhr
Flums stand im Oktober 2017 unter Schock: Ein 17-Jähriger hatte mehrere Personen mit einem Beil angegriffen. Nun klagt ihn die Staatsanwaltschaft wegen mehrfachen versuchten Mordes an.
Angela Mueller
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Blut und Kleider am Boden: Diese Bilder werden wohl vielen Menschen in Flums nicht aus dem Kopf gehen. Ein damals 17-jähriger Lette war im Oktober 2017 in einer wahren Amok-Tour durch Flums unterwegs und hatte mehrere Personen mit einem Beil angegriffen.

Die Jugendanwaltschaft des Kantons St.Gallen hat am Dienstag bekannt gegeben, dass sie den Beschuldigten wegen mehrfachen versuchten Mordes, versuchter Brandstiftung, mehrfacher einfacher Körperverletzung, Sachbeschädigung und mehrfacher Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz anklagt und beantragt einen Freiheitsentzug von drei Jahren sowie eine Busse von 500 Franken. Ferner beantragt sie eine geschlossene Unterbringung an.

Die Staatsanwaltschaft St.Gallen beschreibt die Taten, die dem Jugendlichen zur Last gelegt werden wie folgt: Es begann am 22. Oktober um 20 Uhr in Flums auf dem Postplatz. Dort attackierte er ein Ehepaar, das mit ihrem achtmonatigen Baby im Kinderwagen unterwegs war.

«Den Tod in Kauf genommen»

«Der junge Mann soll mehrere Personen mutmasslich mit dem Beil und einer Schere teilweise schwer verletzt haben, teilweise hat er dies in Tötungsabsicht getan», sagt Roman Dobler, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft St.Gallen. Opfer waren ein 35-jähriger Mann und seine 30-jährige Frau, sie mussten ins Spital gebracht werden. Bei der Attacke fiel das Kleinkind der beiden Verletzten aus dem Kinderwagen, auch dieses musste hospitalisiert werden.

Ein 72-jähriger Mann versuchte, zu Hilfe zu eilen. Auch ihn griff der 17-Jährige an und verletzte ihn. Dabei habe er dessen Tod in Kauf genommen, schreibt die Staatsanwaltschaft. Der Mann erlitt Schnittwunden an der Hand.

Versucht ein Auto zu stehlen

Der Lette wollte danach das Auto des Mannes entwenden. Nach einem Wortgefecht mit der damals 59-jährigen Ehefrau schlug er mit dem Beil auf sie ein und verletzte sie am Unterarm.

Er entwendete das Auto und fuhr vom Postplatz in Richtung Garnischastrasse. Gemäss Staatsanwaltschaft verlor er die Kontrolle über das Auto und fuhr in einen Gartenzaun.

Kurz vor 21 Uhr versuchte er bei einer Tankstelle ein Auto zu entwenden. Dabei attackiert er eine damals 44-jährige Frau wieder in mutmasslicher Tötungsabsicht mit einer Schere und verletzte sie im Gesicht. «Die Opfer wurden teils sehr schwer verletzt», sagt Roman Dobler. Bei einem weiteren Versuch ein Auto zu stehlen, versuchte er, die Fahrertür zu öffnen, dort sass eine 27-jährige Frau, die im achten Monat schwanger war.

21-Jährige an Hand verletzt

Eine 21-jährige Frau eilte ihr zur Hilfe und wurde darauf vom Beschuldigten mit einem Beil attackiert. Auch hier habe der Mann mutmasslich den Tod der Frau in Kauf genommen, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Sie erlitt Verletzungen an der Hand.

Die schwangere Frau konnte aus dem Auto fliehen und der 17-Jährige setzte sich hinter das Steuer. Gleich darauf fuhr er in die Fassade des Tankstellenshops, weil er den Rückwärtsgang nicht einlegen konnte.

Von zwei Schüssen getroffen

Die Kantonspolizei konnte den Verdächtigen festnehmen. Dabei hatten zwei Polizisten vier Schüsse abgegeben. Ein Schuss streifte den Letten an der Hüfte, ein weiterer traf ihn im Oberschenkel.

Die Staatsanwaltschaft hatte auch für diese Schussabgabe eine Untersuchung angeordnet. Sie kam zum Schluss, dass der Einsatz der «Destabilisierungsgeräte gerechtfertigt und verhältnismässig» war, die beiden Polizisten werden damit nicht weiter belangt.

«Schwer psychische Störung»

Die in enger Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei St.Gallen und dem Institut für Rechtsmedizin geführte Untersuchung ist abgeschlossen, teilt die Staatsanwaltschaft mit. «Der Beschuldigte leidet gemäss forensisch-psychiatrischem Gutachten an einer schweren psychischen Störung.»

Geschlossene Unterbringung beantragt

Neben der Gefängnisstrafe beantragt die Staatsanwaltschaft eine geschlossene Unterbringung. «Das ist eine jugendstrafrechtliche Massnahme», sagt Roman Dobler. Diese endet mit dem 25. Lebensjahr. «Sollte er dann immer noch eine Gefahr für sich oder andere darstellen, müsste man einen Antrag für fürsorgerische Unterbringung stellen.»

Ferner seien momentan noch migrationsrechtliche Fragen zu klären. Der 17-jährige Lette befindet sich seit der Verhaftung in Untersuchungshaft. Seit März 2018 ist er im Rahmen einer vorsorglichen Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht.

Im Oktober 2017 schätzte ein Psychologe die Tat des mutmasslichen Täters ein:

veröffentlicht: 4. September 2018 10:51
aktualisiert: 4. September 2018 15:15
Quelle: agm/saz/enf

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