Beschuldigter möchte Wirtschaftsstudium absolvieren

13.03.2018, 19:23 Uhr
· Online seit 13.03.2018, 16:23 Uhr
Mit klarer lauter Stimme gab der 34-jährige Mann Auskunft, der gestanden hat, im Dezember 2015 in Rupperswil vier Menschen getötet zu haben. Er sei daran, ein Fernstudium der Wirtschaft vorzubereiten, sagte er auf die Fragen zur Person.
Lara Abderhalden
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Seine einzige und wichtigste Bezugsperson sei seine Mutter, sagte er. Er wünsche sich, einst in der Lage zu sein, sie unterstützen zu können. Deshalb sei es sein Ziel, sich zu verändern: «Sie soll mich nicht so in Erinnerung behalten, wie ich jetzt bin.»

Deshalb wolle er jetzt ein neues Studium anfangen. Diesmal verspreche er sich mehr – er sei auch nicht allein, sondern werde begleitet in der Strafanstalt. Die Auswahl an reinen Fernstudiengängen sei nicht gross. Wirtschaft mache ihm Spass.

Sein Ziel sei es, irgendwann in die Gesellschaft zurückkehren zu können. Seine Wunschvorstellung für die ferne Zukunft ist: Als alter Mann vor dem Kamin sitzen mit einem Hund an der Seite.

Hoffen auf Heilung

Befragt nach seiner Sexualität sagte er nach anfänglichem Zögern: «Ich bin pädophil». Die Gutachter sagten, dies sei nicht heilbar – er hoffe aber dennoch, dass dies irgendwann möglich sei. Er habe gemerkt, welch gutes Gefühl es sei könne, mit einem Psychologen zu sprechen.

Immerhin vereinnahmten ihn diese Fantasien nicht mehr so stark wie früher, was auch damit zusammenhänge, dass er im Gefängnis sei. Man habe ihm gesagt, man könne das angehen. Darauf arbeite er hin. Früher sei er süchtig gewesen, nach einschlägigen Bildern im Internet.

Er sei sich einerseits bewusst gewesen, dass das falsch sei, Kinder zu begehren. Andererseits sei es ein gutes Gefühl gewesen, die Bilder und Filme anzuschauen. Er habe sich dann eingeredet, diese Bilder existierten ja ohnehin schon, es sei nicht schuld daran. Er habe sich überlegt, Hilfe zu holen. Aus Angst und Scham habe er es nicht getan.

Bei seiner Tätigkeit als Fussball-Juniorentrainer sei der Pädophilie-Aspekt «wirklich nicht» in Erscheinung getreten. Es sei ihm um den Fussball gegangen, nicht um die Jungen. Ob dies eine bewusste Abgrenzung gewesen sei, könne er nicht sagen.

Als therapiefähig bezeichnet

Zuvor hatten beide psychiatrischen Gutachter unabhängig voneinander ausgesagt, der Beschuldigte sei therapiefähig. Über den Erfolg einer Therapie konnten sie keine verbindlichen Aussagen machen.

Der 34-jährige Beschuldigte habe eine narzisstische Persönlichkeitsstörung, sagten die beiden Experten Elmar Habermeyer und Josef Sachs. Sie hatten den jungen Mann unabhängig von einander begutachtet. Dazu komme die pädosexuelle Neigung. Eine solche sei nicht heilbar, man könne aber lernen, damit deliktfrei umzugehen.

Neben dem Narzissmus und der Pädophilie sah Habermeyer auch ein gewisses Dominanzstreben und den Verdacht auf sexuellen Sadismus gegeben. Sachs sprach von zwanghaften Zügen. Der Beschuldigte sei ein Perfektionist, dem es wichtig sei, gegebene Muster einzuhalten. All diese Faktoren seien wichtig gewesen für die Tat, auch wenn diese durch die festgestellte Störung nicht erklärbar sei.

Beide Experten erläuterten auch die Fähigkeit des Schweizers, gegen aussen eine erfolgreiche Fassade zu zeigen, die mit seinen Misserfolgen in der Realität nichts zu tun habe. Nach einer völlig unauffälligen Kindheit und Jugend habe sich diese Seite erst nach der Matur gezeigt, als er mit verschiedenen Studien gescheitert sei.

Sehr lange Therapie nötig

Ebenfalls einig waren sich die beiden Gutachter darüber, dass eine hohe Rückfallgefahr bestehe, wenn nichts unternommen werde. Die Voraussetzungen für eine Therapie sehen zwar beide als gegeben. Um Erfolg bringen zu können, müsse eine solche aber «sehr sehr lange» sein, sagte Sachs. Bei weniger als zehn Jahren dürfte sie keine grossen Erfolge bringen.

Habermeyer hatte von mindestens fünf Jahren gesprochen. Er sehe den Beschuldigten nicht in einer Klinik mit Schwerkranken. Er habe eine Persönlichkeitsstörung, sei aber nicht krank. Empfehlenswert wäre vorerst eine ambulante Therapie während des Strafvollzugs. Vor einer Entlassung wäre aber zudem ein stationärer Aufenthalt wichtig.

veröffentlicht: 13. März 2018 16:23
aktualisiert: 13. März 2018 19:23
Quelle: sda

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