Brand in Steckborn: Ehepaar freigesprochen

21.08.2018, 16:52 Uhr
· Online seit 21.08.2018, 15:48 Uhr
Im Fall des verheerenden Grossbrandes im Jahr 2015 in Steckborn wurde das beschuldigte Ehepaar freigesprochen. Es musste sich wegen der fahrlässigen Verursachung des Feuers vor Gericht verantworten.
Laurien Gschwend
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Der Staat übernimmt die Prozesskosten. Zudem erhält das Ehepaar gemäss toponline.ch eine Entschädigung von gut 30'000 Franken. Die Thurgauer Staatsanwaltschaft hatte das Paar nach dem Grossbrand am 21. Dezember 2015 wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst angeklagt.

Modellauto-Akku verursachte Brand

Die Angeklagten, ein 48-jähriger Mann und seine 47-jährige Ehefrau, standen am Montag und Dienstag vor dem Frauenfelder Bezirksgericht, weil sie vergessen hatten, den Akku eines Modellautos auszustecken. Das Ladegerät hatte den Grossbrand verursacht, bei dem ein Sachschaden in der Höhe von zwölf Millionen Franken entstand. Sechs Häuser in der Steckborner Altstadt wurden in Mitleidenschaft gezogen; 30 Menschen verloren ihr Zuhause.

Warnhinweise nicht verstanden

«Es tut mir furchtbar leid, was passiert ist, aber ich bin dafür nicht verantwortlich», sagte die 47-jährige Beschuldigte vor Gericht, wie tagblatt.ch schreibt. Ihr Ehemann, ein Niederländer, verzichtete trotz einer Dolmetscherin auf sein Schlusswort. Die Verteidiger hatten Freisprüche beantragt, weil vor dem Grossbrand in Steckborn nicht allgemein bekannt gewesen sei, wie gefährlich Lithium-Polymer-Akkus sein können. Da er sehr schlecht Deutsch spreche, habe sein Mandant die Warnhinweise nicht verstehen können, meinte der Anwalt des 48-Jährigen.

Der Staatsanwalt hatte in der Verhandlung erklärt, die Gefährlichkeit solcher Akkus gehöre zum Allgemeinwissen. Darauf sei in verschiedenen Medien immer wieder hingewiesen worden. Zudem habe es auf dem Akku einen Warnhinweis. Er forderte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Franken und eine Busse von 600 Franken für den Mann und zehn Tagessätze zu je 30 Franken plus eine Busse von 300 Franken für die Frau.

22 Privatkläger an Prozess

Am Prozess beteiligten sich auch 22 Privatkläger – darunter Nachbarn, die beim Brand ihrem gesamten Hausrat verloren. Zivile Ansprüche hat das Gericht auf den Zivilweg verwiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

veröffentlicht: 21. August 2018 15:48
aktualisiert: 21. August 2018 16:52
Quelle: red.

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