Brandstifter soll Impulsstörungen haben

· Online seit 07.11.2018, 16:58 Uhr
Der Lehrling, der in Thusis vor einem Jahr in der Landi einen Brand legte, kommt vor Gericht. Die Anklageschrift zeigt, dass der Lehrling wegen eines Etikettendrucks ausrastete. Er ist seit dem Vorfall in psychiatrischer Behandlung.
Lara Abderhalden
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Vor rund einem Jahr brannte die Landi in Thusis lichterloh. Relativ schnell wurde bekannt, dass hinter dem Brand ein 17-jähriger Lehrling steckte. Dieser wird nun vor dem Bezirksgericht Albula angeklagt.

Kopfschmerzen sorgten für Ausraster

Dem Lehrling werden Brandstiftung und mehrfache Körperverletzung vorgeworfen. Der Blick durfte in die Anklageschrift Einsicht nehmen. Darin werden erstmals die genauen Geschehnisse vom 14. Dezember 2017 geschildert. Gemäss Anklageschrift erschien der Lehrling um 8 Uhr bei der Arbeit und begann, Arbeiten seiner Vorgesetzten zu erledigen. Bereits zu diesem Zeitpunkt hatte der 17-Jährige Kopfschmerzen.

Diese hätten sich verstärkt, als der junge Mann Preisschilder für Plastikchristbäume drucken musste. Durch diese Arbeit nahmen die Kopfschmerzen zu und lösten vermutlich eine Kettenreaktion aus. Der Lehrling schnappte sich ein Feuerzeug, wurde erst noch von einem Kunden abgelenkt, schüttete dann Benzin und Öl in den Gang und entfachte mit dem Feuerzeug den Brand.

Verhandlungstermin bleibt geheim

Erst als ein Arbeitskollege das Feuer sah, erwachte der Lehrling aus seiner Trance. Der 17-Jährige und zehn weitere Landi-Angestellte und die Kunden konnten sich in Sicherheit bringen. Zwei Personen erlitten eine leichte Rauchgasvergiftung. Die Filiale in Thusis brannte komplett ab. Der Sachschaden beträgt über 6,4 Millionen Franken.

Gemäss des psychiatrischen Gutachtens soll der Lehrling an einer Impulsstörung leiden, deswegen sei er auch ausgerastet. Es bestehe eine hohe Rückfallgefahr. Der Jugendliche könne versuchen, wieder Straftaten zu begehen, um seine Anspannung und Überforderung abzubauen.

Bereits nach dem Geständnis wurde der Lehrling in eine geschlossene Klinik gebracht. Seit Frühling ist er in einem offenen Setting und darf die Familie am Wochenende besuchen. Die Verhandlungen am Regionalgericht finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der genau Termin sei deshalb geheim.

veröffentlicht: 7. November 2018 16:58
aktualisiert: 7. November 2018 16:58
Quelle: abl

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