Bündner Baufirmen einigen sich mit Kanton über Millionen-Zahlung

14.06.2019, 11:00 Uhr
· Online seit 14.06.2019, 09:13 Uhr
Neun Bündner Baufirmen haben sich mit dem Kanton auf Vergleichszahlungen von total fünf bis sechs Millionen Franken geeinigt. Es handelt sich um einen Schadenersatz von Unternehmen, die wegen illegaler Absprachen ins Visier der Wettbewerbskommission gerieten.
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Wie die Bündner Regierung am Freitag mitteilte, hat das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) den Kanton über die Möglichkeit von Vergleichszahlungen informiert. Eine Einigung könne «bussgeldmildernde Wirkung» haben.

Der Bündner Regierungsrat Mario Cavigelli stellte am Freitag in einer Erklärung vor dem Kantonsparlament klar, dass es dem Kanton im Zusammenhang mit illegalen Preisabsprachen um Ansprüche auf Schadenersatz geht. Die mit den neun Baufirmen vereinbarten Zahlungen dienten dazu, zivilrechtliche sowie beschaffungsrechtliche Ansprüche zu bereinigen.

Bei den Unternehmen, die einen Vergleich eingegangen sind, handelt es sich nach Angaben der Bündner Regierung um die Firmen Cellere, Centorame, Foser, Hew, Käppeli, Mettler Prader, Schlub, Toldo und Walo Bertschinger. Es seien Unternehmen, die von der laufenden Untersuchung der Weko über wettbewerbswidrige Absprachen im Strassenbelagsbau zwischen 2004 bis Mai 2010 tangiert seien.

Regierungsangaben zufolge wurden und werden Verhandlungen auch noch anderen, in das Weko-Verfahren involvierten Unternehmen angeboten. Der Abschluss weiterer Vergleichsvereinbarungen sei möglich. Eine jahrelange, volkswirtschaftlich schädliche Blockade auf dem Bau lasse sich dadurch verhindern.

Der Kanton sicherte den Unternehmen im Gegenzug zu, sie bei künftigen Auftragsvergaben weiterhin zuzulassen. Zudem würden insbesondere keine mehrjährigen Vergabesperren ausgesprochen.

Die Untersuchungen der Weko über widerrechtliche kartellistische Absprachen im Bündner Strassenbau ist noch nicht abgeschlossen. Ein Entscheid sei in der zweiten Sommerhälfte zu erwarten, hiess es bei der Weko auf Anfrage.

Frank Stüssi, stellvertretender Direktor, gab an, die Weko habe von den Vereinbarungen zwischen dem Kanton und den Strassenbaufirmen gewusst. Die Weko begrüsse diese Vereinbarungen. Offen sei aber, wie diese Vereinbarungen einen Weko-Entscheid im Falle von Sanktionen berücksichtigt würden. Diese Berücksichtigung liege in der Kompetenz der Weko.

Die noch laufende Untersuchung der Weko im Strassenbelagsbau auf dem ganzen Bündner Kantonsgebiet schliesst an jene im Unterengadin. Dort war im April letzten Jahres der bisher grösste Fall von widerrechtlichen Preisabsprachen im Schweizer Baugewerbe aufgeflogen. Gegen sieben Baufirmen waren Bussen von insgesamt 7,5 Millionen Franken ausgesprochen worden.

veröffentlicht: 14. Juni 2019 09:13
aktualisiert: 14. Juni 2019 11:00
Quelle: SDA

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