Fremdspracheninitiative deutlich abgelehnt

12.06.2018, 13:23 Uhr
· Online seit 12.06.2018, 13:16 Uhr
Am Fremdsprachenunterricht in der Primarschule soll auch in Graubünden nicht gerüttelt werden. Das Kantonsparlament empfiehlt dem Volk die Ablehnung einer Fremdspracheninitiative, die das Ziel verfolgt, in der Primarschule ein Obligatorium für nur eine Fremdsprache einzuführen.
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Der Bündner Grosse Rat folgte am Dienstag nach knapp vierstündiger Diskussion der Regierung und der Mehrheit der vorberatenden Kommission. Er empfahl die Volksinitiative «Nur eine Fremdsprache in der Primarschule» mit 93 zu 17 zur Ablehnung.

Die Mehrheit folgte dem Argument, eine Annahme des Volksbegehrens würde die Rätoromanen und Italienischbündner benachteiligen. Sie würden - im Gegensatz zu den Deutschbündnern - in der Primarschule kein Englisch lernen.

Verworfen wurden weitere Anträge, so etwa ein Gegenvorschlag einer Kommissionsminderheit sowie ein Ansinnen eines BDP-Grossrates, das Geschäft zurückzuweisen, um weitere Abklärungen zu treffen. Regierungsrat Martin Jäger forderte den Rat auf, keinen Sonderzug zu fahren. Der Kanton habe viel Aufwand betrieben, das gegenwärtige Fremdsprachen-Modell einzuführen.

Gemäss diesem Modell wird in Graubünden ab der dritten Klasse eine Landessprache als erste Fremdsprache unterrichtet, ab der fünften lernen alle Englisch. Bis jetzt habe sich kein Kanton von diesem Modell verabschiedet, betonte Regierungsrat Jäger.

Seit 2010 wurden in Graubünden und sechs weiteren Kantonen Initiativen für nur Fremdsprache in der Primarschule eingereicht. Angeblich deshalb, weil Schülerinnen und Schüler mit zwei Fremdsprachen überfordert seien.

Doch in keinem Kanton wurde eine Initiative angenommen. Am letzten Wochenende lehnten die Stimmberechtigen des Kantons Baselland eine entsprechende Volksinitiative mit 68 Prozent der Stimmen ab.

In Graubünden ist die Fremdspracheninitiaitve am Dienstag zum zweiten Mal vom Parlament behandelt worden. Das erste Mal hatte der Rat das Volksbegehren im April 2015 auf Antrag der Regierung als ungültig erklärt. Auch das Bündner Verwaltungsgericht war gleicher Meinung, indes nicht das Bundesgericht, das urteilte, die Initiative laufe nicht übergeordnetem Recht zuwider.

veröffentlicht: 12. Juni 2018 13:16
aktualisiert: 12. Juni 2018 13:23
Quelle: SDA

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