Bund will Erklärung von der SBB

· Online seit 04.07.2019, 07:59 Uhr
Die SBB streichen bei Verspätungen kurzerhand Haltestellen, zum Leidwesen der Passagiere. Nun schreitet der Bund ein.
Angela Mueller
Anzeige

Ärgerlich, wenn der Zug Verspätung hat, noch ärgerlicher, wenn dieser Zug dann einfach die Haltestelle auslässt, bei der man aussteigen will. In letzter Zeit haben die SBB diese Praxis angewendet, um wie sie erklärt «Dominoeffekte zu vermeiden». Diese Massnahme sei zum Nutzen der Mehrheit, erklären die SBB, wie tagblatt.ch schreibt. Kürzlich hatte CH-Media, zu der auch das Tagblatt und FM1Today gehört, diese Praxis publik gemacht hat.

«Auf dem Buckel der Reisenden»

Zum Beispiel hat ein Zug die Bahnöfe Brugg und Baden nicht angefahren, weil er Verspätung hatte – nicht zum ersten Mal. Dies sorgte nicht nur für Unverständnis bei den Passagieren, auch der Aargauer FDP-Nationalrat Thierry Burkart reagiert ungehalten: «Diese Praxis der SBB auf dem Buckel der Reisenden ist unhaltbar.» Der TCS-Vizepräsident wehrt sich nun: «Was die SBB da machen ist nicht nicht nur unschön, sondern auch verboten», sagt er gegenüber CH-Media.

Das zuständige Bundesamt für Verkehr (BAV) ist nach der Berichterstattung bereits aktiv geworden. Die SBB müssen mit Konsequenzen rechnen. «So wie sich die Situation aufgrund der Medienberichte abschätzen lässt, könnte eine Betriebspflichtverletzung vorliegen», sagt ein Sprecher des BAV. Der Bund möchte Erklärungen: Man habe die SBB um eine Stellungsnahme gebeten.

Betriebspflicht verletzt

Die Verkehrsbetriebe sind gemäss Personenbeförderungsgesetz dazu verpflichtet, «alle in den Fahrplänen enthaltenen Fahrten durchzuführen». Diese sogenannte Betriebspflicht zählt zu den Grundpflichten der Verkehrsbetriebe. Die Passagiere sollen darauf zählen können, gemäss Fahrplan von A nach B transportiert zu werden, schreibt CH-Media.

Die umstrittene Praxis könnte die SBB einiges kosten, wenn die Vekehrsbetriebe das Personenbeförderungsgesetz nicht einhalten, haben betroffene Passagiere ein Recht auf Schadenersatz.

veröffentlicht: 4. Juli 2019 07:59
aktualisiert: 4. Juli 2019 07:59
Quelle: red.

Anzeige
Anzeige