Bundesanwaltschaft lehnt Strafuntersuchung gegen PostAuto ab

21.02.2018, 15:50 Uhr
· Online seit 21.02.2018, 14:38 Uhr
PostAuto hat mit Buchhaltungstricks Subventionen erschlichen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) zeigte das Unternehmen deshalb bei der Bundesanwaltschaft an. Diese hält sich nicht für zuständig.
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Die in der Strafanzeige geltend gemachten Widerhandlungen fielen unter das Verwaltungsstrafrecht, schreibt die Bundesanwaltschaft in einer Mitteilung vom Mittwoch. Sie hat keinen hinreichenden Verdacht, dass Straftaten gemäss Strafgesetzbuch begangen wurden.

Daher hat weder die nationale noch die kantonale Strafverfolgungsbehörde eine gesetzliche Grundlage, um die überhöhten Subventionsbezüge zu untersuchen. Stattdessen muss das BAV nun selber eine Strafuntersuchung durchführen.

Infrage kommen Verstösse gegen das Subventionsgesetz. Dieses stellt Delikte wie Leistungs- und Abgabebetrug, Urkundenfälschung oder das Erschleichen eines Vorteils mit falschen Angaben unter Strafe.

Das Verwaltungsstrafrecht kommt grundsätzlich dann zum Tragen, wenn die öffentliche Hand und nicht eine Privatperson oder ein Unternehmen geschädigt wurde. Die beteiligte Verwaltung - im Fall PostAuto das BAV - muss eine Untersuchung durchführen. Dabei kann sie die Hilfe der Polizei in Anspruch nehmen.

Die Verwaltung spricht auch die Strafe aus, sofern es sich nicht um eine Freiheitsstrafe handelt. Käme das BAV also zum Schluss, dass eine allfällige Straftat mit Gefängnis bestraft werden sollte, müsste es den Fall einem Gericht übergeben. Die betroffene Person kann in jedem Fall die Beurteilung durch ein Gericht verlangen.

Das BAV hat vom Entscheid der Bundesanwaltschaft Kenntnis genommen, wie Sprecherin Florence Pictet auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. «Wir analysieren die Situation nun und besprechen das weitere Vorgehen.» Auch die Post nimmt den Entscheid der Bundesanwaltschaft zur Kenntnis. Sie werde mit den Behörden vollumfänglich kooperieren, teilte sie mit.

Das BAV hat vergangenes Jahr im Rahmen einer Revision entdeckt, dass die Post-Tochter PostAuto mit Buchhaltungstricks Gewinne verschoben hatte. Dadurch wies das Unternehmen gegenüber Bund, Kantonen und Gemeinden zu hohe ungedeckte Kosten aus, was die Subventionen in die Höhe trieb.

Für die Jahre 2007-2015 muss PostAuto gut 78 Millionen Franken zurückzahlen. Ob auch in den folgenden Jahren getrickst wurde, ist noch umstritten. Offen ist auch, ob die Subventionen nur im regionalen Personenverkehr oder auch im Ortsverkehr zu hoch ausfielen. Derzeit läuft bei der Post eine interne Untersuchung.

Der bisherige PostAuto-Chef Daniel Landolf ist inzwischen zurückgetreten. Unter Beschuss ist auch Post-Chefin Susanne Ruoff. Interne Unterlagen, die der «Blick» veröffentlicht hatte, lassen vermuten, dass sie seit Jahren über die Machenschaften bei PostAuto im Bild war.

veröffentlicht: 21. Februar 2018 14:38
aktualisiert: 21. Februar 2018 15:50
Quelle: SDA

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