Falscher Zahnarzt blitzt ab

14.06.2018, 12:49 Uhr
· Online seit 14.06.2018, 12:00 Uhr
Ein als «falscher Zahnarzt» von Biel bekannt gewordener Zahntechniker ist vor Bundesgericht mit seiner Beschwerde abgeblitzt. Der Mann war jahrelang ohne Bewilligung zahnärztlich tätig - zum Schaden von Patienten.
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2016 wurde er in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren verurteilt und mit einem Berufsverbot von fünf Jahren belegt. Patienten hatten im Gerichtssaal teilweise unter Tränen von ihren Leiden berichtet. Der Zahntechniker soll unter anderem unnötigerweise Zähne abgeschliffen und unsachgemäss Brücken eingesetzt haben.

Der Angeschuldigte zog das Urteil durch alle juristischen Instanzen. Doch auch die höchsten Lausanner Richter stützen die Erwägungen der Vorinstanz, wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervorgeht.

Der Zahntechniker selber hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe stets bestritten. Seine Patienten hätten gewusst, dass er kein Zahnarzt sei, sich aber wegen seiner günstigen Preise für eine Behandlung bei ihm entschieden, argumentierte er.

Die Urteile der Vorinstanzen waren aus seiner Sicht willkürlich. Es fehle an handfesten Befunden für die angeblich ausgelösten medizinischen Probleme, brachte der Zahntechniker vor.

Das Bundesgericht sah aber weder das rechtliche Gehör verletzt, noch erkannte es Willkür in den Erwägungen der Vorinstanzen. Auch die Beschlagnahmung seiner Instrumente und Geräte sei rechtens, kamen die Lausanner Richter zum Schluss und wiesen die Beschwerde ab.

Die Machenschaften des «falschen Zahnarztes» gaben in Biel immer wieder zu reden. 2007 reichte die Bieler Zahnärztegesellschaft Strafanzeige ein und gelangte an die Öffentlichkeit, weil der Mann weiterhin Leute behandelte.

2009 hakte die Zahnärztegesellschaft nach: es sei «schwer verständlich», dass die Justiz das Treiben des Mannes nicht unterbunden habe. Schliesslich habe die Gesellschaft bereits 2007 Strafklage eingereicht.

Die Staatsanwaltschaft entgegnete, Es handle sich um einen komplexen Fall. Erschwerend komme hinzu, dass der Angeklagte immer weiter delinquiert habe, auch nach der Beschlagnahmung seiner Instrumente.

(Bundesgerichtsurteile 6B_1056/2017 und 6B_1357/2017 vom 7. Juni 2018)

veröffentlicht: 14. Juni 2018 12:00
aktualisiert: 14. Juni 2018 12:49
Quelle: SDA

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