Bundesrat will beim Bildungsaustausch weg vom Fokus auf die EU

13.02.2019, 13:40 Uhr
· Online seit 13.02.2019, 10:19 Uhr
Austauschprogramme für Studierende, Schüler und Berufsleute sollen in der Schweiz neue gesetzliche Grundlagen erhalten. Der Bundesrat will mehr Möglichkeiten für Austausche gesetzlich verankern, und er will weg vom Fokus auf Programme der EU.
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Am Mittwoch schickte der Bundesrat das totalrevidierte Gesetz über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung in bis 24. Mai in die Vernehmlassung. Neue Fördertatbestände würden nicht geschaffen, sondern die bestehenden flexibler gehandhabt, schreibt das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF).

Der Fokus soll dabei weg von Europa: Künftig soll sich die Schweiz auch anderen internationalen Programmen anschliessen können. Europäische internationale Bildungsprogramme seien die einzigen, die für die Schweiz zurzeit relevant seien, schrieb der Bundesrat in den Erläuterungen zur Gesetzesrevision.

Die Schweiz solle deshalb weiterhin daran teilnehmen können. Die «besondere Bedeutung» der EU-Programme werde «zurzeit nicht in Frage gestellt», hält der Bundesrat fest. Doch will er «die Opportunität» einer erneuten Assoziierung im Rahmen der Gesamtbeurteilung der Beziehungen der Schweiz mit der EU prüfen.

Dabei will der Bundesrat Kosten und Nutzen aller Programme der EU im Bereich Bildung, Forschung und Innovation analysieren. Dies, weil die EU-Kommission «signifikante Erhöhungen» der jeweiligen Programmbudgets vorschlage, schreibt er.

Die Schweiz soll zudem auch eigene Programme aufgleisen und unterstützen können. So handhabt sie es seit der Nicht-Assoziierung an den EU-Bildungsprogrammen. Zum Beispiel wird in den Jahren 2018 bis 2020 eine mit «Erasmus Plus» kompatible eigene Lösung umgesetzt.

Seit 2014 - nach dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative der SVP - liegen die Verhandlungen mit der EU über eine Assoziierung am Programm «Erasmus Plus» auf Eis. Das Parlament verlangt mit einer Ende 2017 überwiesenen Motion eine erneute Assoziierung an dieses Programm ab 2021.

Der in die Vernehmlassung gegebene Gesetzesvorschlag will diesem Entscheid nicht vorgreifen, sieht aber ein Entweder-Oder vor. Bei einer künftigen Assoziierung an ein internationales Programm - beispielsweise der EU - würde der Bund einen Programmbeitrag überweisen.

Oder aber er stellt ein eigenes Programm auf die Beine. Beiträge für eigene Programme sind aber nur möglich, wenn die Schweiz nicht an ein internationales Programm mit demselben Tätigkeitsbereich assoziiert ist.

Der Bundesrat will so den Horizont der inhaltlichen und geografischen Prioritäten beim Austausch erweitern. Bei einer Teilassoziierung an ein internationales Programm soll der Bund bedarfsgerecht eigene Programme umsetzen können.

Den Blick über Europa hinaus öffnete der Bundesrat bereits im Januar 2018. Er entschied damals, dass neu auch Projekte in Ländern gefördert werden, die nicht am Austauschprogramm «Erasmus Plus» teilnehmen. Von 100 eingegangenen Gesuchen wurden 2018 laut Bericht zur Vorlage deren 17 bewilligt, mit Partnern in allen Weltregionen.

Die Rechtsgrundlage für diese Pilotprojekte ist vorerst auf drei Jahre befristet. Für die drei Jahre 2018, 2019 und 2020 stehen insgesamt 2,4 Millionen Franken dafür zur Verfügung.

Als Ersatz für die Assoziierung an «Erasmus Plus» genehmigte das Parlament Ende 2017 einen Kredit von 114,5 Millionen Franken für die schweizerische Übergangslösung in den Jahren 2018 bis 2020.

Deshalb können Studierende und Berufsleute aus der Schweiz auch ohne «Erasmus Plus» Auslandssemester absolvieren. Gleichzeitig können ausländische Studierende in die Schweiz kommen. Austauschprogramme sind allerdings mit weniger Universitäten möglich. Schweizer Hochschulen müssen einzelne Verträge abschliessen.

veröffentlicht: 13. Februar 2019 10:19
aktualisiert: 13. Februar 2019 13:40
Quelle: SDA

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