Bundesrat will Minderjährigen Solarium-Besuche künftig untersagen

14.02.2018, 11:40 Uhr
· Online seit 14.02.2018, 10:58 Uhr
Minderjährigen soll der Solarium-Besuch wegen des Hautkrebsrisikos künftig verboten sein. Und für Haar-Entfernungen mittels Laser braucht es neu einen Sachkundeausweis. Diese Massnahmen schlägt der Bundesrat auf Grundlage des neuen Gesetzes zum Strahlenschutz vor.
Anzeige

Das Gesetz soll die Sicherheit bei der Verwendung von gefährlichen Produkten verbessern, die nichtionisierende Strahlung (NIS) oder Schall aussenden. Nichtionisierende Strahlung wird unter anderem durch Solarien, Medizinlaser oder Laserpointer erzeugt. Wenn solche Geräte nicht sachgerecht eingesetzt werden, können sie die Gesundheit schädigen.

Das Eidg. Departement des Innern (EDI) hat am Mittwoch die Vernehmlassung zur Verordnung eröffnet, die mit dem Gesetz einhergeht. Wie angekündigt soll in Zukunft den unter 18-Jährigen in der Schweiz der Besuch der Bräunungsstudios verwehrt werden. Die Kontrollen sollen die Kantone vornehmen.

Die in Solarien verwendete Strahlung könne längerfristig Hautkrebs verursachen, heisst es zur Begründung. In den Studios soll zudem die Information über die Gefahren bei übermässiger Belastung durch UV-Strahlung verstärkt werden.

Weiter soll für kosmetische Behandlungen mit starken Blitzlampen und Lasern künftig ein Sachkundenachweis verlangt werden. Dies betrifft insgesamt 13 Behandlungen wie etwa die Haarentfernung mit Lasern, die Behandlung von Cellulite und Fettpolster oder jene von Falten und Narben. Für die Ausbildung der Kosmetikerinnen soll die Branche selber verantwortlich sein.

Weiterhin nur von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden sollen Laserbehandlungen wie beispielsweise die Entfernung von Warzen, Altersflecken oder Ekzemen.

Das Entfernen von Leberflecken mit Laser und Tätowierungen mit Blitzlampen soll neu verboten werden.

Vorgesehen ist zudem ein besserer Schutz des Publikums vor schädlichen Schalleinwirkungen und Laserstrahlen vor. Neu will der Bund an Veranstaltungen mit Laserstrahlen kontrollieren, ob die Vorgaben eingehalten werden.

Ein weiterer Punkt ist die Regulierung von Laserpointern. Es seien zunehmend Laserpointer im Umlauf, die eine Gefahr für die Augen und die Haut darstellten und mit denen Piloten oder Lokomotivführer geblendet werden, heisst es in der Mitteilung des Bundesrats.

Um gefährliche Blendungen und direkte Augenschäden in Zukunft zu vermeiden, sollen in der Schweiz künftig nur noch Laserpointer der Klasse 1 zugelassen werden.

Die Vernehmlassung dauert bis am 31. Mai 2018. Das Gesetz und die Verordnung treten voraussichtlich in der ersten Hälfte 2019 in Kraft.

veröffentlicht: 14. Februar 2018 10:58
aktualisiert: 14. Februar 2018 11:40
Quelle: SDA

Anzeige
Anzeige