Bussen wegen namenloser «Böötli»
Wird auf Instagram #böötlä oder #böötle eingegeben, erscheint eine bunte Auswahl an aufgeblasenen Tieren, Matten oder Gummibooten. Es scheint als wäre das ganze Umfeld die ganze Zeit über in einem Flamingo auf dem Rhein, der Linth oder der Thur unterwegs. In Thun werden dieses Jahr gar Extrabusse eingesetzt um die Massen an Schwimmring-Touristen zum Einstiegsort zu befördern.
Handvoll Bussen verteilt
In der Ostschweiz ist der Andrang zwar kleiner, aber auch hierzulande sind viele Gummiboote unterwegs und dies nicht immer ganz legal. Den wenigsten ist bewusst, dass bereits ein Stand Up-Paddle Board angeschrieben sein muss, sonst gibt es eine Busse von der Seepolizei.
«Dieses Jahr wurde eine Handvoll Bussen ausgestellt», bestätigt Andy Theler von der Kantonspolizei Thurgau. Zuständig dafür ist im Thurgau die Seepolizei, die gelegentlich Kontrollen durchführt: «Diese Kontrollen geschehen nicht regelmässig.» Wird jemand mit einem Surfbrett oder einem kleinen Gummiboot ohne Name und Adresse erwischt, muss eine Busse von 20.- Franken bezahlt werden.
Für grössere «Böötli» braucht es einen Ausweis
«Gummiboote, die länger als 2,5 Meter sind, müssen registriert sein. Das heisst, ein Kennzeichen besitzen und einen Bootsausweis», sagt Andy Theler. Nur mit Namen versehen, müssen Surfbretter, Kajaks und Rennruderboote sein. Dort reichen als Identifikationsmerkmal der Name und die Adresse des Besitzers. Schwimmringe sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Um ganz sicher zu sein, schreibt doch einfach alles an, was von euch ins Wasser gesetzt wird. So geht es zudem bei der aktuellen Flut an Gummi im Wasser auch so schnell nicht verloren.