Quarantäne und Co.

9 Antworten: Das musst du über Ferien im Coronajahr 2021 wissen

06.03.2021, 13:07 Uhr
· Online seit 06.03.2021, 06:31 Uhr
Nach monatelangen Einschränkungen sehnen sich viele nach Ferien. Doch sind ein paar erholsame Tage am Strand im zweiten Coronajahr überhaupt realistisch? FM1Today beantwortet 9 wichtige Fragen.
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In welche Länder und Gebiete soll man derzeit nicht reisen?

Auf der Risikoliste des Bundesamts für Gesundheit (BAG) stehen unter anderem gewisse italienische Regionen (etwa Toskana und Ligurien). Auch, wer beispielsweise aus Portugal, Schweden, Serbien, den Seychellen oder Malediven in die Schweiz einreist, muss sich in eine zehntägige Quarantäne begeben. In der Regel publiziert das BAG alle zwei Wochen eine neue Risikoliste. Auf der Liste befinden sich jene Staaten und Gebiete, deren 14-Tages-Inzidenz (Neuansteckungen pro hunderttausend Personen) um mindestens 60 höher ist als jene der Schweiz.

Und auch umgekehrt, also wenn man aus der Schweiz in gewisse Länder und Regionen reist, kann man zu einer Quarantäne gezwungen werden. Unter anderem sind derzeit Ferienreisen nach Österreich nur eingeschränkt erlaubt.

Wo sind Ferien möglich?

Die Liste ist tatsächlich nicht einmal so kurz. Unter anderem wird in Dubai und Ägypten «nur» ein negativer PCR-Test verlangt, ebenso darf man ohne Quarantäne in die Türkei einreisen. Mit Vorbehalt (PCR-Test, Formular, Gesundheitscheck bei Einreise) empfängt auch Spanien wieder Touristinnen und Touristen. Eine ausführliche Übersicht gibt es hier.

Wie sieht es mit Ferien im eigenen Land aus?

Innerhalb der Schweiz sind Ferien relativ unproblematisch: Hotels empfangen Gäste und es sieht so aus, dass auch Restaurants in den kommenden Wochen öffnen dürfen. Auch in Badis kann man diesen Sommer höchst wahrscheinlich planschen. In gewissen Bereichen muss man sich bereits mit der Buchung beeilen – einige Campingplätze sind ausgebucht.

In welchen Situationen wird ein negatives Testergebnis verlangt?

Grundsätzlich kann gesagt werden: Wer reist, muss beweisen können, dass sie oder er gesund ist. So verlangen zahlreiche Fluggesellschaften und Destinationen ein negatives Testergebnis, das nicht älter als ein paar Tage sein darf. Der Bundesrat verlangt generell von allen Flugzeugpassagieren, die in die Schweiz einreisen, einen negativen Testnachweis. Ausserdem können sich Reisende am siebten Tag ihrer zehntägigen Quarantäne «freitesten».

Was muss sonst bei der Einreise beachtet werden?

Ausser Grenzgängern müssen alle Personen, die in die Schweiz einreisen, ein Einreiseformular ausfüllen. Kinder können von einer erwachsenen Person miterfasst werden. Das Einreiseformular gibt es in einer digitalen und einer ausgedruckten Version.

Wie sieht es mit Sprachaufenthalten aus?

Je nach Land und Region können Personen, die eine Sprachschule besuchen wollen, trotz Corona-Einschränkungen einreisen. Allerdings wurden viele Sprachkurse abgesagt, weil diese ohnehin im Homeschooling stattfinden müssten. Unter anderem bietet die Pädagogische Hochschule Thurgau den «Sprachaufenthalt am eigenen Schreibtisch» an.

Wird die Installation der jeweiligen Covid-App im Ferienland empfohlen?

Ja. Das BAG schreibt dazu: «Bei längeren Aufenthalten im Ausland kann es sinnvoll sein, die App des jeweiligen Landes zu installieren.» Es sei möglich, auf dem gleichen Smartphone mehrere Corona-Apps zu installieren – allerdings könne immer nur eine App aktiv genutzt werden. Die meisten (europäischen) Länder haben vergangenes Jahr eine App entwickelt, die einen davor warnt, wenn man sich zu lange in der Nähe einer coronainfizierten Person aufgehalten hat. Wer im Ausland «nur» die Swiss-Covid-App benutzt, wird wohl kaum Leuten begegnen, die diese überhaupt installiert haben, weshalb der Nutzen stark eingeschränkt ist.

Welche Regeln gelten im Ausland?

Viele Länder haben bereits vor der Schweiz eine generelle Maskenpflicht eingeführt. Auch müssen Massnahmen wie Abstand eingehalten werden und mancherorts sind die Läden geschlossen. Vor der Reise lohnt es sich deshalb, bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes zu überprüfen, welche Einschränkungen – unter anderem durch Corona – gerade gelten.

Was passiert, wenn man im Ausland an Corona erkrankt?

Bei auftretenden Symptomen oder nach dem Kontakt zu einer infizierten Person gilt sowohl daheim als auch im Ausland, dass man sich sofort isolieren oder in Quarantäne begeben muss. Je nach Schwere des Verlaufs kann es aber auch zu einem Rücktransport in die Schweiz kommen, unter anderem durch die Rega oder die Krankenkasse. Bei Fragen hilft auch die Infoline des Bundes weiter.

veröffentlicht: 6. März 2021 06:31
aktualisiert: 6. März 2021 13:07
Quelle: FM1Today

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