Massnahmen im Detail

9 Fragen: Was gilt für Bäckereien, Coiffeure und Risikogruppen?

18.12.2020, 17:55 Uhr
· Online seit 18.12.2020, 17:18 Uhr
Ab dem 22. Dezember werden Gastro- und Freizeitbetriebe für rund einen Monat geschlossen. Doch was bedeutet das für die einzelnen Branchen? Wir beantworten 9 wichtige Fragen.
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Gastronomie und Geschäfte

  • Bleiben Takeaway und Lieferdienste gestattet?

Restaurants und Bars werden geschlossen, nur noch Takeaway-Angebote und Lieferdienste bleiben gestattet; Kantone mit einem Reproduktionswert kleiner als 1 können entscheiden, ob Gastronomiebetriebe offen bleiben sollen.

  • Sind Bäckereien am Sonntag geöffnet?

Ja, Bäckereien dürfen am Sonntag das ganzen Sortiment anbieten, sofern sie zwei Drittel ihres Umsatzes mit Backwaren und Confiserieangeboten erzielen. Angegliederte Cafés und Tearooms von Bäckereien bleiben geschlossen. Kantone mit einem Reproduktionswert kleiner als 1 und einer Inzidenz unter dem Schweizer Durchschnitt können entscheiden, ob die Cafés und Tearooms offen bleiben dürfen.

  • Sind Tankstellenshops und Geschäfte in Bahnhöfen und Flughäfen am Sonntag geöffnet?

Tankstellen dürfen zwischen 19 und 6 Uhr, an Sonntagen sowie am 25. und 26. Dezember und am 1. Januar nur Treibstoff anbieten. Auch die Geschäfte in den Bahnhöfen und Flughäfen (inklusive Lebensmittelgeschäfte) bleiben geschlossen. Dasselbe gilt für Kioske.

  • Was gilt für die Öffnungszeiten von Märkten, Poststellen, Banken und Coiffeure?

Einkaufsläden und Märkte im Freien, einschliesslich entsprechender Angebote zur Selbstbedienung, müssen zwischen 19 und 6 Uhr, an Sonntagen sowie am 25. und 26. Dezember und am 1. Januar geschlossen bleiben. Davon ausgenommen sind Apotheken und Bäckereien.

Dasselbe gilt für Geschäfte oder Betriebe, die Dienstleistungen anbieten, wie Poststellen, Banken, Reisebüros oder Coiffeure, einschliesslich entsprechender Angebote zur Selbstbedienung (zum Beispiel Solarien und Waschboxen). Eine Ausnahme besteht für Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler, Kliniken und Arztpraxen, soziale Einrichtungen (Anlaufstellen), Dienststellen der öffentlichen Verwaltung und der Polizei, Schalter von Betrieben des öffentlichen Verkehrs und die Autovermietung.

Quelle: Keystone-SDA

  • Wird es Ausnahmen für Festtage geben?

Es werden grundsätzlich keine Ausnahmen für die Festtage gewährt. Einzig in Kantonen, in denen die epidemiologische Lage besser ist, als bestimmte Schwellenwerte es vorgeben, können Ausnahmen vorgesehen werden.

  • Werden Kantinen auch geschlossen?

Nein. In Betriebskantinen muss der in der Gastronomie erforderliche Abstand pro Person gewährleistet sein. Weiterhin zulässig sind zudem Schulkantinen in obligatorischen Schulen sowie die Restauration für Hotelgäste.

Sport

  • Weshalb werden Einzeltrainings in Innenräumen untersagt?

In der aktuellen Lage, in der die Verbreitung des Virus in der Bevölkerung sehr hoch ist, ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion in einem geschlossenen Raum zum Beispiel von Fitnesscentern erhöht, wie der Bundesrat findet. Vor allem an einem Ort, wo eine sportliche Aktivität stattfindet.

  • Sind Theater- oder Tanzveranstaltungen erlaubt?

Die Durchführung von Veranstaltungen ist grundsätzlich verboten. Zulässig sind nur Veranstaltungen professioneller Truppen oder Orchester ohne Publikum, beispielsweise für eine Liveübertragung am Fernsehen.

Arbeit

  • Werden spezielle Schutzmassnahmen für besonders gefährdete Personen eingeführt?

Grundsätzlich gelten die gleichen Schutzmassnahmen für alle Arbeitnehmenden. Bei besonders gefährdeten Personen ist den Schutzmassnahmen jedoch besondere Beachtung zu schenken und auf das Schutzbedürfnis dieser Personen abzustimmen (Homeoffice, Arbeit in abgetrennten Bereichen). Die Arbeitgeber müssen die Schutzmassnahmen konsequent umsetzen und die kantonalen Arbeitsinspektorate müssen diese wie bisher kontrollieren.

veröffentlicht: 18. Dezember 2020 17:18
aktualisiert: 18. Dezember 2020 17:55
Quelle: BAG

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