Corona-Massnahmen

Bergbahnen und Badis öffnen wieder – Partys mit bis zu 30 Personen schon am Wochenende erlaubt

27.05.2020, 16:53 Uhr
· Online seit 27.05.2020, 13:41 Uhr
Versammlungen bis zu 30 Personen, öffentliche Veranstaltungen bis 300 Personen und Grenzöffnungen zu den Nachbarländern – der Bundesrat hat am Mittwoch die neuesten Lockerungsschritte bekanntgegeben. Die meisten davon treten ab dem 6. Juni in Kraft. Wir haben die wichtigsten Infos zusammengefasst.
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Das Wichtigste in Kürze

Lockerung Versammlungsverbot

  1. Das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen, wird gelockert: Die Obergrenze wird per 30. Mai von bisher 5 auf 30 Personen erhöht.

Quelle: CH Media Video Unit

Lockerung Veranstaltungsverbot

  • Ab dem 6. Juni sind private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt. Dazu gehören etwa Familienanlässe, Messen, Konzerte, Theatervorstellungen oder Filmvorführungen, aber auch politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen.
  • Der Bundesrat wird am 24. Juni über das weitere Vorgehen bei Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen und weitere Lockerungen beschliessen. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis am 31. August untersagt.

Lockerungen für Sport, Tourismus und den Ausgang

  • Für Sportveranstaltungen gelten die gleichen Regeln wie für Veranstaltungen. Ab dem 6. Juni ist der Trainingsbetrieb für alle Sportarten ohne Einschränkung der Gruppengrössen erlaubt. Wettkämpfe mit ständigem Körperkontakt wie Schwingen, Boxen oder Paartanz sind voraussichtlich bis am 6. Juli untersagt.
  • Ferienlager für Kinder und Jugendliche mit maximal 300 Teilnehmern und entsprechenden Schutzkonzepten sind ab dem 6. Juni möglich.
  • Ab dem 6. Juni können Bergbahnen, Campingplätze, Rodelbahnen, Seilparks, Casinos, Freizeitparks, Zoos, Schwimmbäder und Erotikbetriebe wieder öffnen.
  • Ab dem 6. Juni dürfen wieder grössere Personengruppen in Restaurants an einem Tisch sitzen, die Konsumation erfolgt weiterhin sitzend. Bisher galt die Obergrenze von vier Personen (oder eine Familie).
  • Auch Nachtclubs dürfen ab dem 6. Juni wieder öffnen. Diese müssen Präsenzlisten führen. Pro Abend sind nicht mehr als 300 Eintritte möglich.
  • Live-Musik ist ab dem 6. Juni wieder erlaubt, die Betriebe müssen die Nachverfolgung der Kontakte sicherstellen.
  • Präsenzunterricht an Mittel-, Berufs- und Hochschulen ist ab dem 6. Juni wieder erlaubt.
  • Empfehlungen fürs Homeoffice bleiben bestehen, der Arbeitgeber ist in der Pflicht, besonders gefährdete Personen von zu Hause aus arbeiten zu lassen.

Lockerungen Einreisebeschränkungen

  • Die Grenzkontrollen zu Deutschland, Österreich und Frankreich werden – wie angekündigt – per 15. Juni aufgehoben. Wann die Grenze zu Italien wieder komplett aufgeht, wird noch besprochen. Der 3. Juni ist für den Bund noch zu früh.

Quelle: CH Media Video Unit

  • Bis zum 6. Juli soll die Personenfreizügigkeit und die Reisefreiheit im gesamten Schengen-Raum wieder vollständig hergestellt sein.

Ende der ausserordentlichen Lage

  • Der Bundesrat hat angesichts der epidemiologischen Entwicklung entschieden, die ausserordentliche Lage nach Epidemiengesetz per 19. Juni zu beenden. Ab dann gilt wieder die besondere Lage. 
veröffentlicht: 27. Mai 2020 13:41
aktualisiert: 27. Mai 2020 16:53
Quelle: FM1Today

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