Sarganserland

Chlordioxid gegen Corona abgegeben: Kanton St.Gallen ermittelt gegen Arzt

09.03.2021, 12:11 Uhr
· Online seit 09.03.2021, 12:08 Uhr
Ein Arzt aus dem Sarganserland behandelte einen Corona-Patienten mit Chlordioxid, einer ätzenden Chemikalie, deren Abgabe als Medikament verboten ist. Nun wird gegen den Arzt ermittelt.
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Ein Mann im Kanton St.Gallen erkrankte im Januar am Coronavirus und besuchte einen Arzt, weil es ihm nach zwei Wochen noch nicht besser ging. Gemäss «Beobachter» wurde der 34-Jährige bei seinem Hausarzt, einem Allgemeinmediziner aus dem Sarganserland, ohne Maske empfangen, obwohl der Patient stark hustete und wohl noch infektiös war.

Der Arzt habe den Patienten untersucht und ihm schliesslich ein braunes Fläschchen mit der Aufschrift «Physio-Lsg 02» abgegeben. Das sei das gängige Medikament gegen Corona. Der 34-Jährige solle 10 Milliliter der 0,3-Prozent-Lösung auf einen Liter Wasser geben und über den Tag verteilt trinken, hiess es.

Chlordioxid kann schwere Vergiftungen auslösen

Was genau in der Flasche war, sagte der Arzt dem Patienten nicht und das stand auch nicht auf der selbstgedruckten Etikette. Tatsächlich handelte es sich um Chlordioxid – eine Chemikalie, die von der Heilmittelkontrolle Swissmedic bereits im September als gesundheitsgefährdend eingestuft wurde. Chlordioxid ist kein zugelassenes Medikament und die Abgabe war, gemäss «Beobachter», somit illegal.

Swissmedic schreibt auf seiner Webseite, dass die Einnahme von Chlordioxid schwere Vergiftungen auslösen kann.

Verfahren gegen den Arzt eröffnet

Normalerweise wird Chlordioxid zum Bleichen von Textilien, zur Bekämpfung von Schimmel oder zum Desinfizieren gebraucht. Aufwind in der Coronakrise bekam die Chemikalie durch den amerikanischen Sektenguru Jim Humble, der behauptete, dass Chlordioxid helfe, schwere Krankheiten wie Covid-19 zu heilen. Deswegen tauchten bei der Vergiftunshotline Tox Info Suisse in jüngster Zeit vermehrt Anfragen zu Chlordioxid auf. Laut Swissmedic ist die Wirkung gegen Corona weder plausibel, noch gebe es Studien, die Wirksamkeit und Sicherheit seriös überprüft hätten.

Zwar sei bei der Menge, die dem Corona-Patienten im Sarganserland verschrieben wurde, noch nicht mit schweren Reaktionen zu rechnen, eine gesundheitliche Unbedenklichkeit könne bei längerer Einnahme aber nicht garantiert werden, schreibt das St.Galler Gesundheitsdepartement auf Anfrage von FM1Today. Deshalb hat der St.Galler Kantonsapotheker eine Untersuchung gegen den Arzt eingeleitet: «Es fand eine Kontrolle statt und es läuft ein Verfahren gegen den Arzt», teilt das Gesundheitsdepartement mit.

Arzt kann Privatapotheke entzogen werden

Wer ohne Zulassung und Bewilligung ein Arzneimittel in Verkehr bringe, begehe eine strafbare Handlung, so der Kanton. «Je nachdem, wie gross die Gefährdung für die Patienten und wie schwer das Verschulden des Arztes waren, spricht die Kantonsapotheke eine Verwarnung aus oder reicht eine Strafanzeige ein.» Gemäss Gesundheitsdepartement kann je nach Schwere dem Arzt auch die Bewilligung für eine Privatapotheke entzogen werden.

Der betroffene Sarganserländer Arzt sagte gegenüber dem «Beobachter», dass er Chlordioxid nur unter der Hand an Familienmitglieder abgegeben habe. Der betroffene Covid-Patient war aber kein Familienmitglied. Mehr wolle er aufgrund der laufenden Untersuchung nicht sagen.

(abl)

veröffentlicht: 9. März 2021 12:08
aktualisiert: 9. März 2021 12:11
Quelle: FM1Today

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