FFP2-Maskenpflicht

Corona-Regeln verschärft: Diese Massnahmen gelten ab jetzt in Österreich

15.09.2021, 15:12 Uhr
· Online seit 15.09.2021, 11:01 Uhr
In Österreich werden die Corona-Massnahmen wieder verschärft, weil die Intensivstationen stärker ausgelastet sind. Ab Mittwoch gelten im ganzen Land neue Regeln, wie beispielsweise eine FFP2-Maskenpflicht für Ungeimpfte in Geschäften.
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In Österreich gilt ein Dreistufenplan bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Der Stufenplan richtet sich nach der Belegung der Intensivbetten. Weil erwartet wird, dass demnächst über 200 Patientinnen und Patienten mit Covid-19 auf den Intensivstationen liegen (derzeit 189 Patientinnen und Patienten, Stand 15. September) und damit zehn Prozent der Gesamtkapazität ausmachen, werden die Massnahmen im Land verschärft. Die neuen Regeln treten am Mittwoch in Kraft.

Das sind die neuen Massnahmen

Neu gilt erneut eine FFP2-Maskenpflicht in Geschäften des täglichen Bedarfs und im öffentlichen Verkehr. Heisst: Es muss in Lebensmittelgeschäften, Postfilialen, Tankstellen, Banken und Apotheken eine FFP2-Maske getragen werden. Bisher galt nur eine Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz.

Im übrigen Handel, also zum Beispiel beim Kleiderkauf, müssen nur Ungeimpfte eine FFP2-Maske tragen, Geimpften wird die Maske jedoch empfohlen. Die Polizei werde stichprobenartige Kontrollen durchführen, kündigte die Regierung an.

Antigen-Tests gelten neu nur noch 24 anstatt 48 Stunden. PCR-Tests sind weiterhin 72 Stunden gültig. Im Theater, Kino oder beim Konzert gilt die 3-G-Regel. Selbsttests sind für den 3-G-Nachweis in diesen Einrichtungen nicht mehr gültig. Die 3-G-Pflicht gilt neu bei Treffen und Veranstaltungen bereits ab 25 Personen. Bisher musste der Nachweis erst ab 100 Personen vorgezeigt werden können.

Das gilt weiterhin

In Österreich gilt in fast allen Bereichen des öffentlichen Lebens die 3-G-Regel. Nur Personen, die geimpft, getestet oder genesen sind, erhalten Zutritt zur Gastronomie, zu Freizeitbetrieben und Sportstätten. Die 3-G-Regel gilt auch für körpernahe Dienstleistungen. An Orten mit 3-G entfallen die Maskenpflicht und die Abstandsregeln grundsätzlich.

Das könnte in einigen Wochen gelten

Falls sich die Situation auf den Intensivstationen weiter verschärft und 300 Covid-Infizierte die Betten belegen, was 15 Prozent der Gesamtkapazität ausmacht, tritt die zweite Stufe ein. Dann gilt in der Nachtgastronomie und für Grossveranstaltungen eine 2-G-Regel. Zutritt erhalten nur Geimpfte und Genesene. Zusätzlich sind Selbsttests für einen 3-G-Nachweis nicht mehr zulässig.

veröffentlicht: 15. September 2021 11:01
aktualisiert: 15. September 2021 15:12
Quelle: FM1Today

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