8 Fragen

Darf mein Arbeitgeber mir künden, weil ich im Ausgang war?

· Online seit 05.11.2020, 19:53 Uhr
Die Corona-Pandemie stellt Firmen und Angestellte vor grosse Herausforderungen. Beide sind verpflichtet, möglichst zur viel zur Bekämpfung des Virus beizutragen. Wir klären einige Fragen.
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Die zweite Ansteckungswelle des Coronavirus brandet mit voller Wucht über die Schweiz. Die  Intensivstationen sind voll, das Contact Tracing am Anschlag und die Menschen grösstenteils zu Hause. Wer doch mal rausgeht, der tut das auf keinen Fall mehr ohne Maske.

2020 ist ein Jahr voller Neuheiten, Unbeständigkeit und Unsicherheit. Speziell auch in Bezug auf die Arbeit. Was darf der Arbeitgeber alles von einem verlangen? Hier einige Fragen und Antworten.

Darf ich zu Hause bleiben, weil ich Angst vor einer Ansteckung habe?

Nicht direkt. Der Bundesrat empfiehlt zwar das Homeoffice dringend, einfach so zu Hause zu bleiben und aus Angst nicht zu arbeiten, liegt jedoch nicht drin.

Wer sich krank fühlt, sollte wie sonst auch, zu Hause bleiben. Ein Arztzeugnis muss nach 5 Tagen eingereicht werden.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber muss alles unternehmen, um die Möglichkeit der Ansteckung möglichst gering zu halten. Darunter fallen Hygienemassnahmen und, falls möglich, Homeoffice oder auch Videokonferenzen statt physischer Meetings.

OR 328 regelt die Fürsorgepflicht: Der Arbeitgeber muss auf die Gesundheit Rücksicht nehmen und verhältnismässige Massnahmen treffen.

Kann mich der Arbeitgeber zu einem Corona-Test zwingen?

Da auch für Firmen mögliche Haftungsansprüche Dritter bestehen, kann der Arbeitgeber einen Corona-Test verlangen.

Schwieriger dürfte es bei einer Impfung sein (wenn es denn einen Impfstoff gibt) – ein Impfzwang liesse sich wohl nicht durchsetzen.

Ich bin an Covid-19 erkrankt. Muss mein Arbeitgeber den Lohn weiterzahlen? 

Wie bei einer anderen Krankheit auch, besteht hier die Lohnfortzahlungspflicht nach OR Art.324a – sofern die Erkrankung des Arbeitnehmers ohne dessen Verschulden stattgefunden hat.

Eine selbstverschuldete Erkrankung dürfte aber äusserst schwierig zu belegen sein.

Im ersten Dienstjahr muss der Arbeitgeber den Lohn üblicherweise für drei Wochen übernehmen, danach länger.

Dürfen Arbeitgeber den Angestellten Vorschriften beim Reisen machen? 

Ja und nein. Geschäftsreisen abzusagen, liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Schwieriger wird es bei privaten Reisen.

Generell verbieten kann der Arbeitgeber Reisen in Risikogebiete nicht. Allerdings haben Arbeitgeber durchaus Argumente, den betroffenen Mitarbeiter aus Sicherheitsmassnahmen nicht ins Geschäft zu lassen und allenfalls den Lohn zu kürzen.

Kann mir mein Arbeitgeber künden, weil ich Party gemacht habe? 

Hier sind die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers höher zu gewichten. Zwar darf einem der Arbeitnehmer nahelegen und an die Verantwortung appellieren, «gefährliche» Aktivitäten zu unterlassen (in diesem Zusammenhang den Besuch von Orten mit erhöhter Ansteckungsgefahr, wie zum Beispiel eine Bar).

Dazu verpflichten kann einem der Arbeitgeber jedoch nicht. Aber: Wer bewiesenermassen selbstverschuldet in die Quarantäne muss, riskiert unter Umständen eine Lohneinbusse.

Die gesammelten Fragen und Antworten beruhen auf Daten des kaufmännischen Verbands, der Schweizer Kader Organisation und der Gewerkschaft Unia

veröffentlicht: 5. November 2020 19:53
aktualisiert: 5. November 2020 19:53
Quelle: FM1Today

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