Corona-Lockerung

Das ist ab dem 6. Juni wieder offen

07.06.2020, 09:12 Uhr
· Online seit 27.05.2020, 13:41 Uhr
Öffentliche Veranstaltungen bis 300 Personen, Kino- und Zoobesuche sowie Sporttrainings sind ab Samstag wieder erlaubt. Hier findest du eine Übersicht der Lockerungen am 6. Juni.
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Private und öffentliche Veranstaltungen

  • Ab dem 6. Juni sind private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt. Dazu gehören etwa Familienanlässe, Messen, Konzerte, Theatervorstellungen oder Filmvorführungen, aber auch politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen.
  • Für Sportveranstaltungen gelten die gleichen Regeln wie für Veranstaltungen. Ab dem 6. Juni ist der Trainingsbetrieb für alle Sportarten ohne Einschränkung der Gruppengrössen erlaubt. Wettkämpfe mit ständigem Körperkontakt wie Schwingen, Boxen oder Paartanz sind voraussichtlich bis am 6. Juli untersagt.

Freizeit und Tourismus

  • Ferienlager für Kinder und Jugendliche mit maximal 300 Teilnehmern und entsprechenden Schutzkonzepten sind ab dem 6. Juni möglich.

Gastronomie und Unterhaltung

  • Ab dem 6. Juni dürfen wieder grössere Personengruppen in Restaurants an einem Tisch sitzen, die Konsumation erfolgt weiterhin sitzend. Bisher galt die Obergrenze von vier Personen (oder eine Familie).
  • Auch Nachtclubs dürfen ab dem 6. Juni wieder öffnen. Diese müssen Präsenzlisten führen. Pro Abend sind nicht mehr als 300 Eintritte möglich.
  • Live-Musik ist ab dem 6. Juni wieder erlaubt, die Betriebe müssen die Nachverfolgung der Kontakte sicherstellen.

Schulen

  • Präsenzunterricht an Mittel-, Berufs- und Hochschulen ist ab dem 6. Juni wieder erlaubt.

(red.)

veröffentlicht: 27. Mai 2020 13:41
aktualisiert: 7. Juni 2020 09:12
Quelle: FM1Today

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