Lockdown-Lockerungen

Restaurant-Öffnungen schon im Mai – Grossveranstaltungen erst im Herbst erlaubt

29.04.2020, 17:51 Uhr
· Online seit 29.04.2020, 13:25 Uhr
Gastrobetriebe dürfen teilweise ab 11. Mai wieder öffnen und Grossveranstaltungen bleiben bis Ende August verboten. Hier eine Übersicht über die neuesten Lockerungen.
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«Die Krise ist noch nicht vorbei, wir können nicht sofort in unser normales Leben zurückkehren», sagt Bundesrätin Simonetta Sommaruga an der Medienkonferenz am Mittwoch. Deshalb will der Bundesrat die Massnahmen schrittweise und langsam lockern.

Ab dem 11. Mai gilt:

  • Obligatorische Schulen öffnen
  • Auch in weiterführenden Schulen wird Präsenzunterricht bis fünf Personen möglich
  • Prüfungen sind möglich (Kantone können darüber selbst entscheiden)
  • Einkaufsläden und Märkte öffnen
  • Reisebüros öffnen
  • Museen, Bibliotheken und Archive öffnen
  • Breitensport ohne Körperkontakt (maximal in Fünfer-Gruppen, ohne Wettkämpfe) erlaubt
  • Trainings mit mehr als fünf Personen in Profiligen erlaubt
  • Restaurantbesuche in Vierer-Gruppen erlaubt
  • Sportanlagen und Fitnesszentren öffnen für Trainings
  • Öffentlicher Verkehr wieder nach normalem Fahrplan 

Ab dem 8. Juni gilt:

  • Treffen von mehr als fünf Personen möglich
  • Weitere Schulen, zum Beispiel Kantonsschulen, können wieder öffnen
  • Theater und Kinos, Zoos und Botanische Gärten, Schwimmbäder und Bergbahnen können wieder öffnen
  • Gottesdienste können wieder durchgeführt werden

Gastronomie öffnet schrittweise

Ab dem 11. Mai dürfen Restaurants unter strengen Auflagen wieder öffnen. In einem ersten Schritt sind an einem Tisch maximal vier Personen oder Eltern mit mehreren Kindern erlaubt. Zwischen den Gästegruppen muss ein Abstand von zwei Meten bestehen, alle Gäste müssen sitzen. Über weitere Schritte entscheidet der Bundesrat am 27. Mai.

Kantone entscheiden über Unterricht in den Schulen

Wie der Unterricht in Primar- und Sekundarschulen durchgeführt wird, werden die Kantone mit Hilfe eines Schutzkonzeptes der kantonalen Erziehungsdirektoren regeln. Die Schulen erhalten die Möglichkeit, den Unterricht im Klassenzimmer flexibel zu gestalten.

An Gymnasien sowie an Berufs- und Hochschulen dürfen ab dem 11. Mai Veranstaltungen mit bis zu fünf Personen wieder abgehalten werden. Dies gilt auch für den Musikunterricht. Prüfungen können durchgeführt werden, wenn die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

Gymnasien dürfen dieses Jahr auf die schriftlichen Maturitätsprüfungen verzichten, die Entscheidungskompetenz liegt diesbezüglich bei den Kantonen. Weiter wurde beschlossen, dass die Berufsmaturität 2020 ganz auf Erfahrungsnoten basieren wird.

Museen, Bibliotheken, Archive wieder offen ab 11. Mai

Der Bundesrat hat entschieden, dass neben den Läden und Märkten am 11. Mai auch Museen, Bibliotheken und Archive wieder geöffnet werden sollen. In diesen Einrichtungen können die Abstands- und Hygieneregeln einfach umgesetzt und die Personenströme gut kanalisiert werden. Geschlossen bleiben Zoos oder botanische Gärten.

Trainings in Kleingruppen ab sofort erlaubt

Im Breitensport sind ab Anfang Mai wieder Trainings in Kleingruppen von maximal fünf Personen, ohne Körperkontakt, erlaubt. Im Leistungssport gibt es noch weniger Einschränkungen: Dort sind auch Trainings mit mehr als fünf Personen erlaubt. Ausserdem soll der Spielbetrieb unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab 8. Juni wieder möglich sein. Die Super League dürfe also in Form von Geisterspielen weitergehen.

Grossveranstaltungen bleiben bis Ende August verboten

Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis Ende August verboten. An Grossveranstaltungen ist das Übertragungsrisiko stark erhöht und die Rückverfolgung einer Ansteckung nicht möglich, begründet der Bundesrat den Entscheid. Vor den Sommerferien werde die Lage neu beurteilt.

App unterstützt Eindämmung

Der Bevölkerung soll zudem eine digitale Applikation zur Verfügung gestellt werden, die Bluetooth-Funktechnik verwendet und ihre Nutzer informiert, wenn sie zu lange in der Nähe zu Infizierten gestanden sind. Diese App wird derzeit durch die Eidgenössisch Technischen Hochschulen in Zürich und Lausanne zusammen mit dem Bund und der Science Taskforce entwickelt.

Die Medienkonferenz zum Nachlesen:

veröffentlicht: 29. April 2020 13:25
aktualisiert: 29. April 2020 17:51
Quelle: FM1Today

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