Schutzmassnahmen

Das musst du über die Maskenpflicht wissen

01.07.2020, 16:01 Uhr
· Online seit 01.07.2020, 15:30 Uhr
Mit den Lockerungen der Massnahmen gegen das Coronavirus bewegen sich wieder mehr Menschen im öffentlichen Raum. Die Abstands- und Hygieneregeln und Schutzkonzepte bleiben zentral. Für alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betriebe sowie Veranstaltungen braucht es ein Schutzkonzept. Neu gilt im ÖV die Maskenpflicht.
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Ein erhebliches Ansteckungsrisiko besteht, wenn die Distanz von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Dies kann vor allem im öffentlichen Verkehr jederzeit der Fall sein, wie der Bundesrat schreibt. Angesichts des zunehmenden Reiseverkehrs und der seit Mitte Juni steigenden Fallzahlen verstärkt der Bundesrat die Schutzmassnahmen und beschliesst, in allen öffentlichen Verkehrsmitteln per Montag, 6.Juli, eine Maskenpflicht einzuführen.

Wo überall gilt die Maskenpflicht?

Die Maskenpflicht gilt im gesamten öffentlichen Verkehr, also in Zügen, Trams und Bussen, aber auch in Seilbahnen oder auf Schiffen. Ausgenommen sind Skilifte und Sesselbahnen.

Gibt es für kleine Kinder und andere Personen Ausnahmen?

Kinder unter zwölf Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Zudem sind Personen, die aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Masken tragen können, ebenfalls ausgenommen.

Muss ich auch eine Maske tragen, wenn der Zug oder Bus halb leer ist?

Die Maskenpflicht gilt unabhängig davon, wie viele Leute im öffentlichen Verkehr unterwegs sind. Man weiss nicht im Voraus, wie viele Personen zusteigen werden. Angesichts des Berufsverkehrs sowie des Freizeitverkehrs in der Ferienzeit ist grundsätzlich mit einem hohen Personenaufkommen zu rechnen.

Welche Masken werden empfohlen? Kann ich auch eine selbstgenähte brauchen?

Im öffentlichen Verkehr kannst du Hygienemasken (chirurgische Maske, OP-Maske) oder industriell gefertigte Textilmasken tragen. Für Hygienemasken und industriell gefertigte Textilmasken gibt es Normen und Standards (der Bund empfiehlt Masken von hier oder hier). Textilmasken können gemäss Angaben des Herstellers mehrmals gewaschen werden. Selbstgenähte Masken sind nicht empfohlen. Wichtig ist: Die Maske muss Mund und Nase bedecken, sonst ist sie wirkungslos.

So ziehst du die Maske korrekt an:

Quelle: CH Media Video Unit

Wenn ich keine Maske habe: Kann ich auch den Schal über Gesicht und Nase ziehen, oder sonst ein Tuch?

Nein, mit einem Schal oder Tuch wird die Maskenpflicht nicht erfüllt. Ein Schal schützt nicht ausreichend vor Ansteckung und hat auch nur eine beschränkte Fremdschutzwirkung.

Wie entsorge ich eine gebrauchte Maske korrekt?

Wenn du die Maske ausziehst, fasse möglichst nur die Schlaufen hinter den Ohren an und entferne die Maske so von Mund und Nase. Wirf sie direkt in den Abfall. Fasse Masken, die du irgendwo findest, nicht mit blossen Händen an. Wasche oder desinfiziere die Hände, bevor und nachdem du gebrauchte Masken berührt hast.

Wo kann ich meine Maske verstauen, wenn ich aus einem öffentlichen Verkehrsmittel aussteige und sie später wiederverwenden möchte?

Einwegmasken sollten nicht wiederverwendet werden. Textilmasken sollten in einer Papiertüte oder einem Umschlag aufbewahrt werden. Es ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht mit der Aussenseite und die Maske nicht mit den Kleidern oder anderen Gegenständen in Berührung kommt.

Kann man Textilmasken zweimal hintereinander brauchen?

Ja, dabei sollte eine Textilmaske maximal für einen Tag, zum Beispiel morgens und abends im Pendelverkehr, getragen und danach gewaschen werden.

Wer kontrolliert, ob die Fahrgäste eine Maske tragen?

Die Kontrolle und der Vollzug erfolgen durch das Zugpersonal, die Bahnpolizei oder Sicherheitsdienste.

Und wenn ich mich weigere, eine Maske zu tragen?

Wer sich weigert, eine Maske zu tragen, muss das Verkehrsmittel an der nächsten Station verlassen. Widersetzt sich eine Person den Aufforderungen der Sicherheitsleute und verlässt das Fahrzeug nicht, kann sie wegen Ungehorsam eine Busse bekommen.

Warum gibt es nicht überall im öffentlichen Raum eine Maskenpflicht?

In öffentlichen Verkehrsmitteln sind viele Menschen über längere Zeit nahe beieinander, was das Risiko einer Ausbreitung erhöht. Zudem lassen sich die Kontaktdaten der anwesenden Personen nicht erfassen, was ein Contact Tracing verunmöglicht, wenn eine Person an Covid-19 erkrankt.

Über lange Zeit hielt das BAG an der Aussage fest, dass Masken gesunde Menschen im öffentlichen Raum nicht schützen. Warum werden sie jetzt trotzdem obligatorisch?

Wer eine Maske trägt, schützt die anderen. Wer infiziert ist, kann bereits zwei Tage vor Auftreten der Symptome ansteckend sein, ohne es zu wissen. Wenn auf engem Raum alle eine Maske tragen, wird jede Person von den anderen geschützt. Auch wenn damit kein hundertprozentiger Schutz gewährleistet wird, verlangsamt sich so die Ausbreitung des Virus.

(red.)

veröffentlicht: 1. Juli 2020 15:30
aktualisiert: 1. Juli 2020 16:01
Quelle: PilatusToday

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