Fragen und Antworten

Das musst du über die neuen Massnahmen wissen

27.01.2021, 17:46 Uhr
· Online seit 27.01.2021, 16:06 Uhr
Der Bundesrat hat am Mittwochnachmittag über seine neuesten Entscheide in der Coronakrise informiert. Im Fokus standen vor allem die Erweiterung der Coronatests, eine verkürzte Quarantäne sowie das liebe Geld.

Quelle: CH Media Video Uit

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Die erweiterte Teststrategie soll dazu beitragen, lokale Infektionsausbrüche frühzeitig zu erkennen und einzudämmen. Von solchen Ausbrüchen können beispielsweise Schulen, Ausbildungsstätten sowie weitere Institutionen, Orte oder Gruppen betroffen sein. Der Bund übernimmt die Kosten unabhängig davon, ob vorbeugend, im Rahmen eines bereits erfolgten Infektionsausbruchs oder im Umfeld eines grösseren unkontrollierten Infektionsausbruchs getestet wird. Der Kanton muss dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein Konzept vorlegen.

Für welche Gruppen empfiehlt das BAG die Durchführung von Corona-Schnelltests?

Das BAG empfiehlt das vorbeugende, wiederholte Testen im Rahmen von Schutzkonzepten und in eigener Verantwortung in Alters- und Pflegeheimen, sozialmedizinischen Institutionen sowie Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause.

Muss ich mich künftig testen lassen?

Nein, die Teilnahme an den Tests bleibt grundsätzlich freiwillig. Bei einem Infektionsausbruch kann die zuständige kantonale Stelle jedoch Tests anordnen.

Auch am Arbeitsplatz?

Ja, die Teilnahme an Tests ist grundsätzlich freiwillig. Der Arbeitgeber ist nur innerhalb der Grenzen des zwingenden Rechts berechtigt, seine Arbeitnehmenden testen zu lassen. Das zwingende Recht umfasst zum Beispiel den Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers und den Datenschutz. Ein Test muss sich mit Gründen rechtfertigen lassen, die sich auf die Arbeitsleistung oder den Schutz anderer Mitarbeiter oder Dritter (Kunden, Patienten) beziehen. Zu berücksichtigen sind dabei die gesamten Umstände, so etwa die epidemiologische Lage und die Möglichkeit und Verfügbarkeit anderer Schutzmassnahmen.

In welchen Fällen wird mein Kind in der Schule oder im Kindergarten getestet?

Bei einem Infektionsausbruch kann die zuständige kantonale Stelle Tests anordnen. Um das Risiko für Infektionsausbrüche zu verringern, kann die zuständige kantonale Stelle zur Prävention und Früherkennung an Orten mit einem erhöhten Übertragungsrisiko (etwa in Schulen) repetitive Tests veranlassen. Eine Altersuntergrenze gibt es nicht.

Übernimmt der Bund die Kosten für die Tests?

Jein, der Bund trägt die Kosten für die Tests, falls die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. So ist das Schutzkonzept in jedem Fall unverändert einzuhalten. Das gilt für die Testung asymptomatischer Personen zum Schutz von besonders gefährdeten Personen ebenso wie an Orten mit erhöhtem Übertragungsrisiko (zum Beispiel Schulen). Das Testen asymptomatischer Personen kann eine Ergänzung der bestehenden Schutzkonzepte darstellen. Bei Testungen im Rahmen der Prävention und Eindämmung eines lokalen Infektionsausbruchs muss der Kanton dem BAG ein Konzept vorlegen und genehmigen lassen.

In welchen Situationen kann ich künftig gebüsst werden?

Wenn du beispielsweise im öffentlichen Verkehr oder in öffentlich zugänglichen Innenräumen keine Maske trägst, wenn du an einer illegalen Party teilnimmst oder selber eine organisiert. Auch kann gebüsst werden, wer sein Skigebiet ohne Bewilligung betreibt beziehungsweise über das Schutzkonzept hinausgeht.

Was ändert sich genau an der Quarantäne?

Wer nach sieben Tagen ein negatives Testergebnis vorweisen kann, darf die Quarantäne schon drei Tage vor Ablauf der gängigen Frist von zehn Tagen verlassen. Bedingung: Man muss sich danach strikt an Hygiene- und Abstandsregeln halten und ständig eine Maske tragen. Tests, um sich früher aus der Quarantäne zu holen, müssen selbst bezahlt werden.

Quelle: CH Media Vide Unit

(red.)

veröffentlicht: 27. Januar 2021 16:06
aktualisiert: 27. Januar 2021 17:46
Quelle: PilatusToday

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