Experten informieren

«Ein Viertel der Fälle aus dem Ausland importiert»

09.07.2020, 16:15 Uhr
· Online seit 09.07.2020, 13:51 Uhr
Am Donnerstag haben Experten des Bundesamts für Gesundheit, des Bundesamts für Justiz und des Staatssekretariats für Wirtschaft über die neuesten Entwicklungen in der Coronakrise informiert. Der Fokus lag auf dem Contact-Tracing und der Quarantäne für Rückkehrer aus Risikoländern.

Quelle: CH Media Video Unit

Anzeige

Man habe mit der Liste der Risikoländer schnell reagieren müssen und sei deshalb auch noch nicht perfekt für die Kontrollen und Informationen zur Quarantäne bereit gewesen, sagte Stefan Kuster, Leiter übertragbare Krankheiten beim BAG an einer Medienkonferenz vom Donnerstag in Bern. «Wir sind jetzt am nachschärfen», so Kuster. Es werde Stichprobenkontrollen sowie vermehrt Informationen durch Fluggesellschaften und an den Grenzen geben.

Möglich seien auch stichprobenartige Kontrollen der Passagierlisten von Flugzeugen, so Kuster. Fluggesellschaften seien schon seit längerer Zeit dazu aufgefordert, diese zu erstellen. Bei den Kantonen, die das Contact-Tracing durchführen, kommen diese Listen jedoch nicht an. Gerade für die Kantone wären sie jedoch besonders hilfreich. «Die Kantone müssten nicht warten, bis diese Menschen krank werden», so die Berner Kantonsärztin Linda Nartey. Stefan Kuster wiederum versprach abzuklären, was in dieser Sache möglich sei. «Ich bin sicher, dass wir eine Lösung finden».

Wer in ein Risikoland reist, muss mit Lohnausfall rechnen

Weitere Unklarheiten gibt es auch bei den arbeitsrechtlichen Fragen zur Quarantäne, wie der Vizedirektor des Bundesamts für Justiz, Michael Schöll, an der Medienkonferenz erklärte. Klar sei die Sachlage, wenn jemand selber krank sei oder weiterhin von zu hause arbeiten könne: In diesen Fällen ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Klar ist auch, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmenden nicht verbieten kann, in ein Risikoland zu reisen.

Gespalten sind die Expertenmeinungen jedoch bei der Quarantäne mit Arbeitsausfall. Wer wissentlich in ein Risikoland reise, muss gemäss Schöll grundsätzlich davon ausgehen, dass er in der Quarantäne keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat. Dasselbe gelte, wenn jemand in einem Risikoland krank werde. Die Gerichte würden jedoch im Einzelfall entscheiden und es gebe auch gute Gründe für die Reise in ein Risikoland, beispielsweise wenn ein Angehöriger im Sterben liege.

Wie wichtig das Contact Tracing bei Reisenden aus dem Ausland ist, zeigen die aktuellen Zahlen. Gemäss Kuster wurde ein Viertel der jüngsten Fälle aus dem Ausland importiert. Das Contact-Tracing in den Kantonen läuft gemäss der Berner Kantonsärztin Nartey grundsätzlich gut. Aus verschiedenen Gründen, beispielsweise wenn wichtige Kontaktdaten fehlen, komme es jedoch zu Verzögerungen. Viele Kantone würden zudem wegen falschen Angaben auf Kontaktlisten die Registrierungspflicht verschärfen wollen.

(agl)

Hier gibt es den Ticker zum Nachlesen:

veröffentlicht: 9. Juli 2020 13:51
aktualisiert: 9. Juli 2020 16:15
Quelle: FM1Today

Anzeige
Anzeige