BAG und Gastro einig

Gesichtsvisiere sind kein Ersatz für eine Schutzmaske

18.07.2020, 10:32 Uhr
· Online seit 18.07.2020, 10:28 Uhr
Letzte Woche kam es in Graubünden zu Ansteckungen mit dem Coronavirus, obwohl das Servicepersonal Gesichtsvisiere trug. Der Bund und die Wirteverbände haben nun das Schutzkonzept geprüft.
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Mit Ausnahme des Tessins gilt im Gastgewerbe hierzulande grundsätzlich keine Schutzmaskenpflicht. Wenn ein Betrieb zusätzliche Massnahmen erlässt, tut er das freiwillig. Nach einer Aussprache zwischen dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und den Verbänden Gastrosuisse, Hotelleriesuisse und Swiss Catering Association ist jedoch klar: Gesichtsvisiere seien kein adäquater Ersatz für eine Schutzmaske, teilte Gastrosuisse am Samstag stellvertretend mit.

Trotz dieser klaren Haltung ändert sich faktisch jedoch nichts. Es obliegt weiterhin den Betrieben, ob sie über die Auflagen hinaus Schutzmassnahmen umsetzen. Das BAG und die Branche begrüssten den Einsatz von solchen Massnahmen, wobei Schutzmasken einen besseren Schutz böten als Gesichtsvisiere und deshalb vorzuziehen seien, heisst es in der Mitteilung weiter.

Um Gäste und Angestellte vor Ansteckungen mit dem Coronavirus zu schützen, setzen viele Gastrobetriebe alternativ zu Masken auf Plastikvisiere, wenn der vorgeschriebene Abstand nicht eingehalten werden kann. In einem Hotel in Pontresina sowie in einer Churer Bar kam es letzte Woche zu Ansteckungen, obwohl das Servicepersonal Schutzvisiere trug. Daraufhin warnte der Kanton Graubünden, dass die Visiere nicht den gleichen Schutz bieten würden wie Masken. Auch das BAG erklärte, die Verwendung eines Visiers sei keine dritte Alternative.

(rwa)

veröffentlicht: 18. Juli 2020 10:28
aktualisiert: 18. Juli 2020 10:32
Quelle: CH Media

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