Corona-Massnahmen

Lockdown beendet und Impfpflicht gestartet: Das gilt in Österreich

01.02.2022, 14:13 Uhr
· Online seit 31.01.2022, 14:54 Uhr
In Österreich wurde am Montag der Lockdown für Ungeimpfte beendet, am Dienstag* tritt die Impfpflicht im ganzen Land in Kraft. Welche Regeln gelten nun in unserem Nachbarland und was musst du beachten, wenn du nach Österreich in die Ferien willst? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu den Corona-Massnahmen.
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Zweieinhalb Monate lang durften Ungeimpfte in Österreich ihr Zuhause kaum verlassen, es galt ein strikter Lockdown mit strengen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen. Am Montag wurde der Lockdown nun beendet, ab Dienstag* müssen sich alle Erwachsenen impfen lassen, sonst drohen hohe Bussen. Hier ein Überblick über die Corona-Bestimmungen in Österreich.

Welche Corona-Regeln sind derzeit in Kraft?

In Österreich wurde am Montag der Lockdown für Ungeimpfte beendet. Alle andere Massnahmen bleiben weiterhin bestehen:

  • FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen und an Orten, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
  • Sperrstunde um 22 Uhr
  • Keine Nacht- und Stehgastronomie
  • 2G-Regel im Handel, in der Gastronomie, in Freizeit- und Kultureinrichtungen
  • Personenbegrenzungen bei privaten Treffen (maximal 25 Personen)
  • Zu den bestehenden Massnahmen tritt ab Dienstag*, dem 1. Februar, eine Impfpflicht für alle in Österreich wohnhafte Personen ab 18 Jahren in Kraft. 

Die aktuellen Corona-Massnahmen Österreichs findest du hier.

Ab wann gilt die Impfpflicht und wie wird sie umgesetzt?

In Österreich gilt ab dem 1. Februar eine Impfpflicht.* Die Pflicht gilt für alle in Österreich wohnhafte Personen ab 18 Jahren. Die Umsetzung der Impfpflicht erfolgt in drei Phasen. In einer ersten Phase erhalten alle Ungeimpften Zeit, sich impfen zu lassen oder einen Ausnahmegrund (Schwangerschaft oder andere medizinische Gründe) zu beantragen.

In einer zweiten Phase, die ab dem 15. März in Kraft tritt, führt die Polizei Kontrollen durch. Ungeimpfte können mit bis zu 3600 Euro gebüsst werden, wenn sie nicht geimpft sind. Die Kontrollen werden unter anderem im Rahmen von Verkehrskontrollen durchgeführt.

In einer dritten Phase kann die Regierung zwei Erinnerungsstichtage pro Jahr definieren. An diesen Tagen gleichen die Behörden verschiedene Datenbanken miteinander ab. Wer dabei als ungeimpft erscheint, soll eine Erinnerung erhalten. Die Personen müssen sich dann innert einer gegebenen Frist um die Impfung kümmern, ansonsten droht eine Busse.

Ist die Booster-Impfung in die Impfpflicht eingeschlossen?

Ja, auch der Booster gehört zur Impfpflicht in Österreich. Wenn die Gültigkeit der ersten beiden Impfdosen nach 180 Tagen (nach der zweiten Impfung) abläuft, müssen Personen eine dritte Dosis impfen lassen, damit sie nicht gegen die Impfpflicht verstossen. Die Booster-Impfung kann frühestens 90 Tage nach der Zweitimpfung gemacht werden und ist anschliessend 270 Tage lang gültig.

Gilt die Impfpflicht auch für Schweizer, die in Österreich Ferien machen wollen?

Nein, die Impfpflicht gilt nur für Personen, die in Österreich wohnen. Für Personen, die nach Österreich in die Ferien fahren wollen, gilt bei der Einreise eine 2G-plus-Regel. Sprich: Einreisende müssen eine Impfung oder eine Genesung inklusive negatives PCR-Testergebnis oder einen Booster vorweisen können. Nur für Pendlerinnen und Pendler gilt weiterhin eine 3G-Regel. Wer die Einreiseregeln nicht einhalten kann, muss sich nach der Einreise in Quarantäne begeben (10 Tage, Freitestung ab dem 5. Tag) oder den fehlenden PCR-Test nachholen und bis zum Ergebnis in Quarantäne bleiben.

Werden die Massnahmen in den nächsten Wochen noch gelockert?

Die Regierung Österreichs hat schrittweise Lockerungen für Februar geplant. Die ersten Lockerungen sollen bereits diesen Samstag, dem 5. Februar, in Kraft treten. Geplant ist die Verschiebung der Sperrstunde auf 24 Uhr, Lockerung der Personengrenze bei privaten Treffen auf 50 (vorher 25) und die Lockerung bei der 2G-plus-Regel bei Veranstaltungen auf 2G.

Eine Woche später, am Samstag, dem 12. Februar, soll die 2G-Regel im Handel fallen. In den Geschäften gilt eine FFP2-Maskenpflicht.

Ab dem 19. Februar gilt in der Gastronomie und an Veranstaltungen anstelle der 2G-Regel eine 3G-Regel. PCR-Tests sind für die Gastronomie aber nur noch 48 Stunden anstatt 72 Stunden gültig. Auch Antigen-Schnelltests sind für den Zutritt zur Gastronomie gültig.

*Das Gesetz zur Impfpflicht tritt wohl erst Ende der Woche oder anfangs nächster Woche in Kraft, denn der der Gesetzgebungsprozess ist noch nicht abgeschlossen.

veröffentlicht: 31. Januar 2022 14:54
aktualisiert: 1. Februar 2022 14:13
Quelle: FM1Today

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