Kanton St.Gallen

Maskenpflicht ab vierter Klasse bis Ende Januar – dann fällt das Obligatorium

16.01.2022, 06:35 Uhr
· Online seit 13.01.2022, 10:35 Uhr
Die Maskenpflicht ab der vierten Klasse wird im Kanton St.Gallen bis Ende Januar beibehalten – anschliessend wandelt der Kanton das Obligatorium in eine «dringende Empfehlung» um.
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Die Maskenpflicht ab der vierten Klasse habe sich bewährt, schreibt der Kanton St.Gallen in einer Medienmitteilung. Deshalb, und weil in den nächsten Tagen ein «sprunghafter Anstieg der Ansteckungszahlen mit der Omikronvariante» erwartet wird, verlängert der Kanton die Massnahme an den Schulen.

Dies allerdings nur bis 31. Januar – anschliessend wandelt er das Obligatorium in eine dringende Empfehlung um. Nach Einschätzung von Fachleuten klinge dann die Omikron-Welle voraussichtlich eher wieder ab.

Mit der Abänderung der Pflicht auf eine Empfehlung will der Kanton Verantwortung auf die Eltern übergeben. Nach Einschätzung der Behörden wird mit der «dringenden Empfehlung» weiterhin ein grosser Teil der Schülerinnen und Schüler mit Maske im Unterricht erscheinen.

Eltern, die die Maskenpflicht hingegen nicht befürworten, werden ab 31. Januar 2022 keinen Rechtsverstoss mehr begehen. Im Kanton St.Gallen gab es in den vergangenen Wochen an verschiedenen Schulen Proteste von Eltern, die sich gegen die ausgeweitete Maskenpflicht wehrten.

Weiter bekräftigt der Kanton in der Medienmitteilung, dass eine Maskenpflicht im Kindergarten und auf der Unterstufe nicht zum Thema wird und dass die Durchführung von Wintersportlagern nicht untersagt wird – es liege im Ermessen der einzelnen Schulen, ob die Durchführung eines Lagers sinnvoll und möglich sei.

(red.)

veröffentlicht: 13. Januar 2022 10:35
aktualisiert: 16. Januar 2022 06:35
Quelle: FM1Today

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