Neue Massnahmen

Maskenpflicht im ÖV – bei Nichttragen droht Rausschmiss

01.07.2020, 18:34 Uhr
· Online seit 01.07.2020, 14:13 Uhr
Die Fallzahlen in der Schweiz steigen wieder. Der Bundesrat führt als Präventionsmassnahme eine Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr ein. Wer aus einem Risikoland einreist, muss sich in eine zehntägige Quarantäne begeben. Hier gibt's die neuesten Entscheide zum Nachlesen.

Quelle: tvo

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Das Wichtigste in Kürze

Ab Montag, 6. Juli, gilt im gesamten öffentlichen Verkehr, also Zügen, Trams, Bussen, aber auch in Seilbahnen oder auf Schiffen, die Maskenpflicht. Ausgenommen sind Skilifte und Sesselbahnen. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.

Quelle: Keystone-SDA

Wer sich weigert, eine Schutzmaske zu tragen, muss das Verkehrsmittel an der nächsten Station verlassen. Wenn sich die Person weigert, das Verkehrsmittel zu verlassen, kann sie eine Busse wegen Ungehorsam erhalten.

Ab dem 6. Juli muss jeder für zehn Tage in Quarantäne, der aus gewissen Gebieten in die Schweiz reist. Das BAG führt eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird. Die betroffenen Personen werden gezielt im Flugzeug, im Reisebus und an den Grenzübergängen informiert.

veröffentlicht: 1. Juli 2020 14:13
aktualisiert: 1. Juli 2020 18:34
Quelle: FM1Today

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