Maskenpflicht im ÖV – bei Nichttragen droht Rausschmiss
Quelle: tvo
Das Wichtigste in Kürze
Ab Montag, 6. Juli, gilt im gesamten öffentlichen Verkehr, also Zügen, Trams, Bussen, aber auch in Seilbahnen oder auf Schiffen, die Maskenpflicht. Ausgenommen sind Skilifte und Sesselbahnen. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Quelle: Keystone-SDA
Wer sich weigert, eine Schutzmaske zu tragen, muss das Verkehrsmittel an der nächsten Station verlassen. Wenn sich die Person weigert, das Verkehrsmittel zu verlassen, kann sie eine Busse wegen Ungehorsam erhalten.
Ab dem 6. Juli muss jeder für zehn Tage in Quarantäne, der aus gewissen Gebieten in die Schweiz reist. Das BAG führt eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird. Die betroffenen Personen werden gezielt im Flugzeug, im Reisebus und an den Grenzübergängen informiert.