Maskenpflicht in Graubünden – «Das Partyvolk bereitet uns Sorgen»
Gemäss den am Freitag im Kantonsamtsblatt veröffentlichen Angaben müssen Masken unter anderem in Geschäften, Einkaufszentren, Poststellen, Museen, in Kirchen, auf Bahnhöfen und in Gastronomiebetrieben getragen werden. Von der Maskenpflicht ausgenommen hat die Kantonsregierung Kinder unter 12 Jahren.
Gemeinden sind für Kontrollen zuständig
An den öffentlichen und privaten Volksschulen gilt für alle Erwachsenen eine Maskenpflicht, ausgenommen in Unterrichtsräumen. Sollte allerdings im Unterricht der Mindestabstand von eineinhalb Metern zwischen Lehrpersonen und Schülern nicht eingehalten werden, müssen Masken aufgesetzt werden. Zuständig für die Kontrollen sind die Gemeinden.
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(SDA/red.)