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Mehr als 5 Personen treffen und offene Badis: Diese Lockerungen plant der Bund

27.05.2020, 10:47 Uhr
· Online seit 26.05.2020, 15:58 Uhr
Der Bundesrat informiert am Mittwoch über die dritte Lockerungsetappe ab dem 8. Juni. Welche Lockerungen erwartet werden, erfährst du in unserer Übersicht.
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Personengruppen

Darauf freuen sich viele: Das Versammlungsverbot von mehr als fünf Personen wird voraussichtlich gelockert. Wie hoch die Obergrenze sein wird, ist noch unklar.

Quelle: tvo

Veranstaltungen

Es ist davon auszugehen, dass grössere Personengruppen zugelassen werden, wenn man die Identität aller Anwesenden kennt. Gemäss «Blick» sollen bei Sportveranstaltungen und politischen Kundgebungen sogar bis zu 300 Menschen zugelassen werden, sofern die Veranstalter mit fixen Platzreservationen arbeiten. Die Super League entscheidet am Freitag, wie es mit der Liga weitergeht. Bis Ende August werden Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen verboten sein, das hat der Bundesrat bereits kommuniziert.

«Bei Grossveranstaltungen finde ich es vernünftig, eine gewisse Zurückhaltung geltend zu lassen», sagt Pietro Vernazza, Infektiologe am Kantonsspital St.Gallen, auf Anfrage von FM1Today. "Wenn bei Fussballspielen beispielsweise gejohlt wird, ist das Risiko für eine Übertragung des Virus höher. Sommerlager für Kinder sollten meiner Meinung nach stattfinden, denn diese schenken den Kindern sehr wertvolle Erfahrungen, auf die sie in den nächsten ein bis zwei Jahren, bis wir einen Impfstoff gefunden haben, nicht verzichten sollten.»

Restaurants, Bars, Nachtclubs

Seit dem 11. Mai dürfen wir wieder ins Restaurant und auch in Bars gehen, sofern die Gäste sitzend bedient werden können. Die maximale Gruppengrösse von vier Personen wird ab dem 8. Juni höchstwahrscheinlich aufgehoben. Der Bundesrat plant, dass dann auch wieder grössere Gruppen zugelassen sind. Überraschenderweise könnten auch Nachtclubs ab dem 8. Juni wieder öffnen, dies wurde am Mittwoch bekannt.

Abstandsregeln

Es wird sich zeigen, ob die Abstandsregel von zwei Metern weiterhin so strikt eingehalten werden muss. Inwiefern der Bundesrat hier Lockerungen machen könnte, ist noch nicht bekannt.

«Es wäre durchaus sinnvoll, dass man die Abstandsregeln im Freien etwas lockert», sagt Vernazza. «Wir haben die Situation, dass das Wetter sehr gut ist und die Fallzahlen sehr klein sind. Praktisch alle Covid-Übertragungen finden in geschlossenen Räumen statt, das Risiko im Freien angesteckt zu werden, ist sehr klein. Man muss auch nicht auf dem Trottoir einer entgegenkommenden Person ausweichen, das ist absurd. Dennoch sollte auf Körperkontakt, wie Umarmungen und Händeschütteln, verzichtet werden.»

Freizeitangebot 

Bald sollen wir wieder mehr Freizeitangebote zur Verfügung haben. Der Bundesrat plant, dass Kinos, Zoos, Theater, Casinos und Schwimmbäder ab dem 8. Juni wieder offen sein dürfen. Auch Bergbahnen und Schifffahrtsbetriebe dürfen den Betrieb wieder aufnehmen. Gottesdienste dürfen bereits ab dem 28. Mai wieder stattfinden.

Grenzen und Tourismus

Die Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich könnten am 15. Juni geöffnet werden. Wann die Grenze zu Italien geöffnet wird, ist unklar. Hier kommt es vor allem auch auf die Entscheide der umliegenden Länder an. Die Tourismusbranche hofft stark darauf, dass ab dem 8. Juni auch Campingplätze geöffnet werden können.

Alle Angaben ohne Gewähr


Quelle: www.travelnews.ch/ Stand: 25.5.2020

Arbeit und pendeln

Es ist davon auszugehen, dass der Bund keine Maskenpflicht verordnet und Risikopersonen weiterhin im Homeoffice bleiben sollten. Pendler sollen Stosszeigen wenn möglich vermeiden. «Ich finde die Idee der SBB sehr gut, dass sie womöglich in einigen Waggons eine Maskenpflicht einführen wollen», sagt Vernazza. «So können diejenigen, die eine Maske tragen möchten, unter ihresgleichen sein. Ich persönlich würde keine Maske im Zug tragen, da ich im Zug aber auch nicht mit anderen rede.»

Schulen und Abschlussprüfungen

Ab dem 8. Juni dürfen auch Mittel- und Hochschulen und weitere Ausbildungsstätten wieder ihre Türen öffnen. Die Lehrabschlussprüfungen finden unter einheitlichen Regeln statt.

Die Maturaprüfungen werden in den meisten Deutschschweizer Kantonen schriftlich durchgeführt, so zum Beispiel auch in den Kantonen St.Gallen, Graubünden und Appenzell Ausserrhoden. Im Kanton Thurgau und Glarus gibt es schriftliche und mündliche Prüfungen, im Kanton Appenzell Innerrhoden nur mündliche. Im Kanton Zürich wird gänzlich auf die Maturaprüfungen verzichtet.

Ausserordentliche Lage wird aufgehoben 

Gemäss «Blick» will der Bundesrat ab Mitte Juni von der «ausserordentlichen Lage» zur «besonderen Lage» zurückkehren. In einer «besonderen Lage» kann der Bundesrat gewisse Massnahmen selbst anordnen, muss zuvor aber die Kantone anhören.

veröffentlicht: 26. Mai 2020 15:58
aktualisiert: 27. Mai 2020 10:47
Quelle: FM1Today

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