Diese Massnahmen gelten ab dem 12. Dezember bis zum 22. Januar:
- Gastrobetriebe und Geschäfte müssen von 19 bis 6 Uhr schliessen, Hotelrestaurants (nur für Hotelgäste), Lieferdienste und Takeaway-Betriebe von 23 bis 6 Uhr. Ausnahme, 24., 25. und 31. Dezember: 1 Uhr bis 6 Uhr. Restaurants und Bars dürfen an Sonntagen ebenfalls von 6 bis 19 Uhr geöffnet sein
- Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Museen, Archive und Casino müssen auch zwischen 19 und 6 Uhr und sonntags schliessen
- Skigebiet dürfen unter den bereits veröffentlichen Corona-Auflagen öffnen
- Durchführung von Veranstaltungen sind verboten, mit wenigen Ausnahmen, zum Beispiel religiöse Veranstaltungen bis 50 Personen
- Kulturelle Aktivitäten in Gruppen bis zu 5 Personen erlaubt
- Kantone dürfen unter Umständen Ausnahmen bei den Öffnungszeiten gewähren
- Der Bundesrat will das Härtefälle-Programm von 1500 Millionen auf 2500 Millionen Franken aufstocken