Grenzöffnungen

Pärchen-Besuche und Einkaufstourismus: Was erlaubt ist – und was (noch) nicht

· Online seit 20.05.2020, 18:33 Uhr
Wochenlang war es wegen des Coronavirus nur im Ausnahmefall möglich, über die Grenze zu gehen. Nun werden die Einreisebeschränkungen gelockert. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Anzeige

Wer darf momentan über die Grenze gehen?

  • Personen, die sich in einer «Situation absoluter Notwendigkeit» befinden: Darunter fallen beispielsweise die Betreuung erkrankter oder betagter Familienmitglieder, Besuche der eigenen Kinder, wichtige gerichtliche oder geschäftliche Termine oder medizinische Behandlungen (Liste nicht abschliessend)
  • Paare: Seit dem 16. Mai sind die Grenzen zu Deutschland und Österreich auch für unverheiratete Paare, die vor dem März 2020 zusammenkamen, geöffnet – ebenfalls ist es erlaubt, Verwandte zu besuchen oder an wichtigen Familienanlässen teilzunehmen (hierfür muss zwingend eine Selbstdeklaration ausgefüllt werden)
  • Grenzgänger (mit entsprechender Bewilligung)
  • Besitzer selbst genutzter Liegenschaften und Schrebergärten sowie von Landwirtschafts-, Jagd- und Forstflächen
  • Personen, die Tiere versorgen müssen

Muss ich, wenn ich wieder in die Schweiz einreise, in Quarantäne gehen?

Der Bund schreibt dazu: «Die Schweizer Behörden verordnen keine Quarantänemassnahmen nach der Einreise.» Er verweist auf die Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit.

Darf ich wieder «ennet» der Grenze einkaufen gehen?

Die Einfuhr von Waren über einen Grenzübergang aus einem Nachbarland ist gemäss dem Bund verboten, wenn diese Reise ausschliesslich dem Einkaufstourismus dient. Bei einem offensichtlichen Fall von Einkaufstourismus wird der «Shopper» mit 100 Franken gebüsst.

Kann ich wieder in die Ferien fahren?

Ferienreisen ins Ausland sind weiterhin nicht empfohlen. Grundsätzlich wird vom jeweiligen Land geregelt, wer einreisen darf. So handhaben es die Nachbarländer:

  • Nach Deutschland darf momentan nur reisen, wer einen triftigen Grund hat oder eine wichtige Funktion ausübt (zum Beispiel Gesundheits- und Pflegepersonal).
  • Österreich führt zu allen Nachbarländern Grenzkontrollen durch. Wer einreisen will, muss ein ärztliches Zeugnis mit sich führen, das einen negativen Test auf Covid-19 bestätigt. Dieses Zeugnis darf nicht älter als vier Tage sein.
  • Italien bleibt streng: «Im ganzen Staatsgebiet sind sämtliche Ortswechsel für Tourismuszwecke verboten», heisst es. Um den Tourismus anzukurbeln, soll die Einreise ab dem 3. Juni aber wieder erlaubt werden. «Das ist ein einseitiger Entscheid Italiens, den ich zur Kenntnis nehme», sagt Bundesrätin Karin Keller-Sutter.
  • Seit dem 8. April muss jeder, der nach Frankreich reisen will, einen Gesundheitsattest vorlegen.

Schweizerinnen und Schweizer und auch Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung dürfen jederzeit in die Schweiz zurückkehren. Das Fürstentum Liechtenstein gilt nicht als Risikoland, es gibt keine Einreisebeschränkungen.

Sind Durchreisen erlaubt?

Wer nachweisen kann, dass er nur in die Schweiz einreist, um sie auf direktem Weg zu durchqueren und sie in Richtung Heimatland zu verlassen, darf dies tun.

Ab wann ist wieder alles normal?

Die Einreisebeschränkungen werden schrittweise gelockert. Es ist vorgesehen, dass – sofern es der Verlauf der Pandemie zulässt – sämtliche Reisebeschränkungen zwischen der Schweiz, Deutschland, Österreich und Frankreich am 15. Juni aufgehoben werden. Noch ist unklar, wann die Grenze auch nach Italien wieder uneingeschränkt geöffnet wird. Bundesrat Alain Berset sagt dazu: «Wir befassen uns am 27. Mai mit dieser Frage. Es besteht Abstimmungsbedarf mit den anderen Ländern.»

veröffentlicht: 20. Mai 2020 18:33
aktualisiert: 20. Mai 2020 18:33
Quelle: FM1Today

Anzeige
Anzeige