Solothurn

Party trotz Isolation: Beschwerde einer 21-Jährigen abgewiesen

01.09.2020, 09:45 Uhr
· Online seit 01.09.2020, 09:40 Uhr
Die Frau, die in Grenchen trotz Isolation eine Party besuchte, ist mit einer Aufsichtsbeschwerde abgeblitzt: Das Contact-Tracing-Team habe alles richtig gemacht, befindet das Solothurner Departement des Inneren.
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Mit ihrer Aktion brachte es eine 21-jährige Frau aus Grenchen in die nationalen Schlagzeilen: Trotz behördlich angeordneter Isolation ging sie Ende Juni an eine Party im Grenchner Parktheater. Nachdem die Behörden eine Strafanzeige gegen die Person eingereicht hatten, leitete der Rechtsanwalt der Frau eine Aufsichtsbeschwerde ein: Seine Mandantin sei vom Contact-Tracing-Team nicht korrekt über die Dauer der Isolation informiert worden. Sie habe sich nämlich noch einmal telefonisch beim Contact-Tracing-Team gemeldet und angegeben, ihre Symptome seien bereits am 16. Juni aufgetreten. Daraufhin habe man ihr gesagt, die Isolation dauere unter diesen Umständen nur bis am 26. Juni. Am 27. Juni stieg die Party im Parktheater.

Bei der Untersuchung sei beim Contact-Tracing-Team keine entsprechende Notiz gefunden worden, hält das Departement des Inneren in seinem am Dienstag veröffentlichten Bericht fest. Die Prozesse im Contact-Tracing seien aber standardisiert: Jedes Gespräch mit einer isolierten Person werde mit Gesprächsnotizen belegt. Es könne damit ausgeschlossen werden, dass der Betroffenen ein früheres Ende der Isolation genannt worden sei. Dies wäre ausserdem ohnehin nur mit einer Dispens des kantonsärztlichen Dienstes möglich gewesen, und eine solcher werde immer schriftlich zugestellt. Der Person sei jedoch kein entsprechendes Mail zugestellt worden. Das Departement des Inneren weist die Aufsichtsbeschwerde deshalb ab.

veröffentlicht: 1. September 2020 09:40
aktualisiert: 1. September 2020 09:45
Quelle: CH Media

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