Corona-Massnahmen

Private Treffen mit bis zu 50 Personen? Das könnte der Bundesrat heute entscheiden

26.05.2021, 08:46 Uhr
· Online seit 26.05.2021, 05:40 Uhr
Die nächsten Öffnungsschritte stehen an: Der Bundesrat entscheidet am Mittwoch definitiv, welche Lockerungen Ende Monat in Kraft treten. Die Kantone sind dazu in einer Vernehmlassung angehört worden. Hier fassen wir das Wichtigste zusammen.
Anzeige

Welche Lockerungen könnte der Bundesrat am Mittwoch beschliessen?

Der Bundesrat stützt seine heutigen Entscheide auf das Drei-Phasen-Modell, das seine Strategie für die kommenden Monate festlegt. Demnach soll Ende Monat, wenn alle impfbereiten Risikopersonen geimpft sind, von der Schutzphase in die Stabilisierungsphase gewechselt werden können. Diese Phase erlaubt die folgende Öffnungsschritte:

Gastro: Restaurants sollen auch im Innern wieder öffnen können. Dabei sind aber maximal vier Personen pro Tisch erlaubt und die Gäste müssen eine Maske tragen, wenn sie nicht konsumieren.

Events: Bei öffentlichen Veranstaltungen mit Publikum soll neu eine Grenze von 100 anstatt 50 Personen, draussen eine von 300 statt 100 Personen gelten. Das gilt auch für Publikum im Amateursport. Zuvor soll es aber Pilotversuche geben.

Sport: Neu soll für Mannschaftssportarten nationaler und regionaler Ligen eine Gruppengrösse von 50 statt 30 Personen gelten. Die Vorgabe für ruhige Sportarten in Innenräumen wird von 15 auf 10 Quadratmeter pro Person angepasst.

Wellness: Auch Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen sollen wieder öffnen dürfen. Erlaubt sind 15 Quadratmeter pro Person.

Homeoffice: Die Homeoffice-Pflicht soll für Betriebe gelockert werden, die ihre Belegschaft regelmässig testen.

Unterricht: Die Beschränkung im Präsenzunterricht von maximal 50 Personen soll aufgehoben werden.

Quarantäne: Neben Genesenen sollen auch Geimpfte von der Kontakt- wie auch von der Reisequarantäne ausgenommen werden.

Ab wann gelten die geplanten Lockerungen?

Wenn es die epidemiologische Lag erlaubt, sollen sie am Montag, 31. Mai, in Kraft treten.

Welche Massnahmen sollen bestehen bleiben?

Bei privaten Treffen schlägt der Bundesrat noch keine Lockerungsschritte vor, es soll bei maximal 10 Personen in Innenräumen und 15 Gästen im Aussenbereich bleiben. Ausserdem gilt weiterhin eine ausgedehnte Maskenpflicht.

Sind die Ostschweizer Kantone mit den geplanten Lockerungen einverstanden?

Jein. Grundsätzlich sind sie mit den Öffnungen einverstanden, sie hätten aber gerne mehr davon.

In welchen Bereichen ist der Bundesrat laut den Ostschweizer Kantonen zu zögerlich?

Die Kantone St.Gallen, Thurgau und die beiden Appenzell wollen bei Grossveranstaltungen auf Pilotversuche verzichten und ab Juni generell wieder Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlauben. Die St.Galler Regierung hält sogar Veranstaltungen im Freien mit bis zu 600 Personen für vertretbar.

Ausserdem fordern die Ostschweizer Kantone weitere Öffnungsschritte für private Treffen, etwa eine grössere Anzahl von Personen bei Treffen. Nicht bewährt habe sich die Maskenpflicht auf Restaurantterrassen. Diese soll gestrichen werden.

Mehr Lockerungen als erwartet?

Gesundheitsminister Alain Berset könnte bei den Öffnungsschritten auch weiter gehen als erwartet. Wie der «Blick» von bundesnahen Quellen erfuhr, sollen sich bei privaten Treffen in Innenräumen neu 30 Personen treffen dürfen, draussen gar 50. Ein Schutzkonzept sei dabei nicht notwendig. Bei öffentlichen Veranstaltungen dürfen sich demnach neu 50 Leute drinnen und draussen treffen. Ein Schutzkonzept sowie die Abstände und Maskentragpflicht gelten aber nach wie vor. Und auch die Maskentragpflicht in den Restaurants soll fallen.

Haben die Kantone Einfluss auf den Entscheid des Bundesrates?

Wie weit die Kritik und Vorschläge der Kantone berücksichtigt werden, ist noch offen.

veröffentlicht: 26. Mai 2021 05:40
aktualisiert: 26. Mai 2021 08:46
Quelle: FM1Today

Anzeige
Anzeige