So funktioniert der Grenzübertritt nach Österreich
Obwohl alle Vorarlberger Grenzübergänge am Sonntag, 17. Mai, um 00.00 Uhr wieder geöffnet werden, ist die Einreise weiterhin nur unter bestimmten Umständen erlaubt. Daran erinnert die Landespolizeidirektion Vorarlberg in einer Medienmitteilung.
Einreise nur mit ärztlichem Zeugnis
«Wer einreist, muss ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand mit sich führen und vorweisen, dass ein Test auf SARS-CoV-2 negativ ist. Das Zeugnis darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage sein», heisst es in der Mitteilung. Ausgenommen seien unter anderem der Pendler-Berufsverkehr sowie der Güter- und gewerbliche Verkehr.
Auch Personen, die besonders berücksichtigungswürdige Gründe im familiären Kreis oder zwingende Gründe der Tierversorgung glaubhaft machen können. Auch grenzüberschreitende Lebenspartnerschaften gehören dazu. Diese müssen ebenfalls glaubhaft gemacht werden, zum Beispiel durch die Vorlage der Wohnsitzbestätigung oder Passkopie des Partners in Österreich.
Nur noch stichprobeartige Kontrolle
Alle sämtlichen technischen Sperren werden am Wochenende abgebaut, heisst es weiter. Dennoch bleiben Übertritte über die «Grüne Grenze» weiterhin verboten. Ab Sonntag wird jedoch nicht mehr lückenlos, sondern nur noch stichprobenartig kontrolliert. Die grösseren Grenzübergänge bleiben weiterhin zu den Hauptübertrittszeiten stationär besetzt.
(red.)